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wo kann ich sehen welche daten meinen rechner verlassen?

luiggi / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

moin moin,
ich würde gerne wissen wo ich sehen kann, welche daten meinen rechner verlassen. kann ich sehen welche datei betroffen ist?
ich stelle diese frage, weil ich beobachte, dass wenn ich unten rechts auf den monitor klicke (gesendet bzw. empfangen) ständig daten meinen rechner verlassen. - oder ist das normal?
für eine antwort wäre ich dankbar.
gruß luiggi

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xafford gelöscht_84526 „ LOL Selten so gelacht! Wie kann ein Mensch allein nur soviel Unsinn schreiben,...“
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Wo hast du das denn her? Pruuuuuuuuust!! Du meinst also, dass ein Richter etwas verbieten kann, was mittels Gesetz nicht verboten ist? *LOL*! Ein Richter kann sich also über geltendes Recht hinwegsetzen! Echt klasse, sowas habe ich ja noch nie gehört!!

Entschuldige KH, ich halte eigentlich meist viel von deinen Posts, aber mit dem hier liegst Du leider meilenweit daneben. Genau das, was Du hier ins lächerliche ziehst ist juristischer Alltag. Gesetze geben einen Rahmen vor dessen Interpretation und Anwendung im Ermessen des Richters liegt.

Das Gesetz schreibt nicht "Netzwerksniffer, Disassembler, Debugger (beliebig lange Aufzählung) sind verboten, es steckt einen Rahmen ab dass Vorbereitsungshandlungen zu Straftaten durch Beschaffung, Bereitstellung oder Herstellung von Software zu diesem Zweck unter Strafe stellt. Was dies nun im konkreten Fall ist wird dann in Einzelfallentscheidungen im Rahmen eines Prozesses entschieden, bzw per Ergänzungskommentaren als Richtlinie ausgedeutet.

Mal ein anderes Beipiel: Waffenbesitz ist auch verboten per Gesetz, weitere Definitionen stehen dann in den entsprechenden Waffengesetzen die dies teils präzisieren, welche Waffen genau generell verboten sind. Jedoch sind nicht grundsätzlich alle Gegenstände verboten, die geeignet sind als Waffe benutzt zu werden (nimm mal ein Küchenmesser).

§202c StGB sagt nun eben dass Software verboten ist, deren Zweck die Begehung von Straftaten ist (generelles Rahmengesetz ohne genaue Präzisierung welche genau). Ein entsprechendes Fachgesetz (analog zum Waffengesetz) gibt es derzeit nicht, die genaue Interpretation liegt im Ermessen des Richters (womit die Aussage von oben eben genau stimmt). Allerdigns gibt die EU-Vorgabe einen ziemlich begrenzten Rahmen, was eigentlich gesetzgeberisch gewollt war und auch die Protokolle der entsprechenden Beratung zeigen eine Leitlinie, die eben nicht gleichbedeutend mit "sämtliche Sicherheitssoftware ist verboten" ist.

Es ist also nicht "über geltendes Recht hinwegsetzen" wenn ein Richter ein Gesetz interpretiert, wenn es nur einen Rahmen absteckt, bzw im Einzelfall entscheidet, ob dieses Gesetz im speziellen Fall überhaupt Anwendung findet, sondern das nennt sich Urteilsfindung. Noch ein anderes Beipiel: Mord ist laut Gesetz eindeutig strafbar und kein Richter kann sagen: "Ach ja, sie haben den Typen zwar ermordet, aber da ich heute Geburtstag habe spreche ich sie frei", sondern der Richter entscheidet im Einzelfall, ob es überhaupt Mord war, oder Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge oder Notwehr... ebenso werden Richter entscheiden, ob jemand eine Software besessen hat, deren vorgesehener Hauptzweck die Begehung einer Straftat war und ob er sie mit dem Vorsatz, eine Straftat zu begehen sich verschafft oder hergestellt hat, oder ob er einfach ein Netzwerkadmin ist, der seine Arbeit tat....

So langsam artet die Diskussion um die (zugegebenermaßen unsägliche) Änderung des StGB ziemlich ins groteske aus... Dieser Paragraph ist zwar überflüssig wie ein Kropf und verdammt dämlich, aber ich wage zu bezweifeln, dass auch nur ein einziger Admin wegen Besitz oder gar (zweckmäßiger) Nutzung eines Sniffers, eines IDS oder ähnlichem je rechtswirksam verurteilt werden wird...

PS: Die Motive des Hernn Esser dürften auch eher aus einer anderen Ecke kommen, wenn man seine bisherigen Aktionen in Betracht zieht.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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