Rheinland-Pfalz hat einen Lehrer entlassen,. Bei ihm wurden anlässlich einer Durchsuchung Kinderpornografie gefunden. 163 Bilder wurden auf seinem privaten Computer entdeckt, per Mail soll er mindestens 193 Bilder versandt und 245 erhalten haben. Der Mann will von nichts gewusst haben.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Berufung des Mannes ab und erklärte: "... zu den Kernpflichten eines Lehrers gehöre es, die Vorschriften zum Schutz von Kindern einzuhalten."
Quelle: Netzeitung
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hi nine,
sicher hast du recht, dass man es auch so für seine belange ausnützen kann. daher denke ich, dass man solche ermittlungen auch äußerst diskret führen kann und wenn der staatsanwalt tatsächlich ein solches opfer geworden ist, lässt sich das auch beweisen, denke ich. mittlerweile sind doch die experten zu fast allem in der lage und sicherlich auch, ob der staatsanwalt die bilder selber gezogen hat, oder wer da hinter steckt. ich bin diesbezüglich kein experte, aber man liest doch so einiges, wie täter überführt werden. für mich zählt dabei nur eines:
die kinder auf den fotos. für sie ist es zu spät und sie können dich nicht wehren im gegensatz zum staatsanwalt. wenn der seine unschuld bewiesen hat, ist fast alles wieder ok bei ihm. und bei den kindern?
" Mir persönlich ist es lieber, daß sich ein Pädo mit Bildern beschäftigt als mit echten Kindern."
auf den fotos, da sind echte kinder drauf abgebildet.
gruß
normalo