Rheinland-Pfalz hat einen Lehrer entlassen,. Bei ihm wurden anlässlich einer Durchsuchung Kinderpornografie gefunden. 163 Bilder wurden auf seinem privaten Computer entdeckt, per Mail soll er mindestens 193 Bilder versandt und 245 erhalten haben. Der Mann will von nichts gewusst haben.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Berufung des Mannes ab und erklärte: "... zu den Kernpflichten eines Lehrers gehöre es, die Vorschriften zum Schutz von Kindern einzuhalten."
Quelle: Netzeitung
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ich habe gestern mit einem freund über dieses thema gesprochen und er erzählte mir folgende tatsache:
er hatte im net eine junge frau kennen gelernt und sich regelmässig im messi getroffen. auch ein paar nicht so jugendfreie bilder wechselten die hdd`s. bei einem hatte sie sich anscheinend vertan, denn bei meinem freund kam das bild eines etwa 10 jähr. mädchens an. in welcher pose möchte ich hier nicht weiter schildern. er rief sofort die polizei an und bot an, die entsprechende mail an die weiter zu leiten. dann haben die auch gleich den nick der "dame".
antwort:
er mache sich strafbar, wenn er solche mails verschickt und er sollte am nächsten morgen seinen pc oder die festplatte zur polizei bringen. diese würde erstmal beschlagnahmt und untersucht. auch müsse geprüft werden, ob er sich strafbar gemacht hätte, denn das runterladen eines solchen bildes ist schon eine strafbare handlung, auch wenn er davon nichts gewusst hätte.
ergo:
da er sich nicht so schnell mal eine neue festplatte leisten kann, hat er die mail gelöscht und den kontakt zu der "dame" abgebrochen.
ich denke, dass in so einem fall doch die polizei froh sein kann, wenn jemand solche vorfälle gleich meldet. statt dessen wird er erstmal als straftäter behandelt. so kann man auch die mithilfe aus der bevölkerung blockieren
gruß normalo