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In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben

Tilo Nachdenklich / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

"EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925

Da hätten wir mal wieder eine Entscheidung. Ob das wohl das letzte Wort bleibt?

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Olaf19 Tilo Nachdenklich „In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben“
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> "EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"

Ist das denn eine Neuigkeit? Ich denke, das war immer schon so, dass nur die Staatsanwaltschaft auf Herausgabe dringen kann?

Viel mehr würde mich interessieren, ob die Provider - garftermy hat es schon angerissen - die Daten herausgeben *dürfen*. Das könnte interessant werden, wenn z.B. die Werbewirtschaft mittels Datamining ein paar interessante Profile erstellt hat und nun wissen möchte, wer sich dahinter verbirgt, um dieser Person künftig "zielgerichteter" mit Werbung zuleibe rücken zu können.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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