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In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben

Tilo Nachdenklich / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

"EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925

Da hätten wir mal wieder eine Entscheidung. Ob das wohl das letzte Wort bleibt?

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Max Payne Tilo Nachdenklich „In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben“
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Und wie sieht es mit Strafverfahren aus?

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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