"EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925
Da hätten wir mal wieder eine Entscheidung. Ob das wohl das letzte Wort bleibt?
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Nur dass die Rechtsanwälte z.B. der Musikindustrie immer erst eine Strafanzeige gegen eine IP erheben, die dann meist wegen Gerringfügigkeit niedergeschlagen wird, aber über die Akteneinsicht man an die Adresse des "Deliquenten" kommt und nun im Zivilverfahren exorbitanten Summen einklagen kann.
Also, ist diese Aussage wohl eher unter Ulk zu verbuchen