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In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben

Tilo Nachdenklich / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

"EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925

Da hätten wir mal wieder eine Entscheidung. Ob das wohl das letzte Wort bleibt?

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REPI Tilo Nachdenklich „In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben“
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Nur dass die Rechtsanwälte z.B. der Musikindustrie immer erst eine Strafanzeige gegen eine IP erheben, die dann meist wegen Gerringfügigkeit niedergeschlagen wird, aber über die Akteneinsicht man an die Adresse des "Deliquenten" kommt und nun im Zivilverfahren exorbitanten Summen einklagen kann.

Also, ist diese Aussage wohl eher unter Ulk zu verbuchen

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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