"EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925
Da hätten wir mal wieder eine Entscheidung. Ob das wohl das letzte Wort bleibt?
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Und wie sieht es mit Strafverfahren aus?
nicht müssen ist nicht gleich mit nicht dürfen.
also - ziemlich dehnbar und nicht rechtsverbindlich.
;-)
Nur dass die Rechtsanwälte z.B. der Musikindustrie immer erst eine Strafanzeige gegen eine IP erheben, die dann meist wegen Gerringfügigkeit niedergeschlagen wird, aber über die Akteneinsicht man an die Adresse des "Deliquenten" kommt und nun im Zivilverfahren exorbitanten Summen einklagen kann.
Also, ist diese Aussage wohl eher unter Ulk zu verbuchen
> "EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"
Ist das denn eine Neuigkeit? Ich denke, das war immer schon so, dass nur die Staatsanwaltschaft auf Herausgabe dringen kann?
Viel mehr würde mich interessieren, ob die Provider - garftermy hat es schon angerissen - die Daten herausgeben *dürfen*. Das könnte interessant werden, wenn z.B. die Werbewirtschaft mittels Datamining ein paar interessante Profile erstellt hat und nun wissen möchte, wer sich dahinter verbirgt, um dieser Person künftig "zielgerichteter" mit Werbung zuleibe rücken zu können.
CU
Olaf
Ist das denn eine Neuigkeit? Ich denke, das war immer schon so, dass nur die Staatsanwaltschaft auf Herausgabe dringen kann?
Viel mehr würde mich interessieren, ob die Provider - garftermy hat es schon angerissen - die Daten herausgeben *dürfen*. Das könnte interessant werden, wenn z.B. die Werbewirtschaft mittels Datamining ein paar interessante Profile erstellt hat und nun wissen möchte, wer sich dahinter verbirgt, um dieser Person künftig "zielgerichteter" mit Werbung zuleibe rücken zu können.
CU
Olaf