"und den Zusatz das seine Auskunftersuchen per Verwaltungserfahren gem. §23 landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Baden-Würrtemberg durchgesetzt werden kann."
"Was heißt das genau?"
Nichts. Das ist Heißluft pur. Nennt sich Umgangssprachlich auch "Bange machen wollen".
Wenn er klingelt, Zeuge dazu und Hausverbot aussprechen. Notfalls Ausweis (den Perso, nicht irgend so ein selbstgedruckten GEZ Wisch oder ViKa) zeigen lassen und Fotografieren.
Anschliesend klar und deutlich sagen, falls nochmals einer klingelt, Nötigung und Hausfriedensbruch > Strafanzeige (Regelt klar das Bürgerliche Gesetzbuch).
http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Verwaltungszwangsverfahren wurde in Deutschland, soweit ich nachgesucht habe, noch nie durchgeführt.
Briefe grundsätzlich öffnen, da möglicherweise ein Gebührenbescheid drin ist, dem du wiederum wiedersprechen mußt, selbstverständlich mit Strafanzeige wegen Betrug.
Lass dich nicht kirre machen. Der soviel Rechte wie Privatpersonen, nämlich keine.
Er darf ggf. Angehörige befragen nicht jedoch die Nachbarn. Da du vorgewarnt bist, wirst du hoffentlich deine Angehörigen Vorwarnen und ihnen das schliesen der Tür nahelegen. Er darf nicht um die Wohnung schleichen und ins Fenster spannen. Er darf jedoch vom Strassenrand ne weile nachgucken. Was ihm das bringt (du guggst ja ne DVD auf dem Computermonitor, gelle?) weis ich nicht.
Ansonsten, meine Lieblingsseite. Dort kriegste Informationen satt.
Danach kannste dem Typ noch ne Nase machen ;)
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/mit-gez-briefen-richtig-umgehen.html
http://www.gez-abschaffen.de/