Hallo, meine Situation ist folgende: 1960 Führerscheinklasse 4 (bis 125ccm, oder?), habe diesen Schein allerdings nicht mehr. 1963 Führerscheinklasse 3, 1996 wurde mir wegen Trunkenheit (Auto) der Führerschein 3 entzogen. MTU -Test bestanden. 1997 ohne Fahrprüfung einen neuen Führerscheinlasse 3 ausgestellt bekommen. Den alten Führerschein gab es nicht zurück. Jetzt darf ich kein Motorrad mehr mit 125ccm fahren, da er ja nach dem 01.04.1980 ausgestellt wurde. Nun meine eigentlichen Fragen: Wie ist es denn mit dem Führerschein 4 von 1960? Darf ich mit diesem doch noch bis 125ccm benutzen und damit fahren oder muss ich nun einen komplett neuen Führerschein 4 (A1) mit Prüfung machen? Wie ist das denn wenn ich nur den alten Führerschein 3 gehabt hätte. Meine mal gelesen zu haben, dass man dann nur drei Überlandstunden und zwei Autobahnstunden bei einer Fahrschule, ohne Prüfung, nachzuweisen braucht und man dann wieder 4 bzw. A1 bei der Führerscheinstelle eingetragen bekommt. Liege ich da richtig? MfG
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Du quatscht ja clever daher, mußte ja so kommen aber danke für Deine Fürsprache. Zufällig bin ich nämlich von einem Besoffenen "zum Krüppel" gefahren worden und kann seit über 20 Jahren deshalb nicht mehr richtig laufen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass Strafen in unserem "Rechtsstaat" in ihrem Umfang klar definiert werden müssen und so hinterfotzige Touren, die mich stark an den Rechtsumgang und -empfinden beider deutsche Unrechtsstaaten erinnern, zu unterbleiben haben.
Dazu gehört für mich auch diese MPU-Kacke, die mich sehr stark an die Inquisistion des Mittelalters erinnert. Keinerlei Rechtssicherheit sondern Angewiesenheit auf den Gnadenakt irgendwelcher Berufsbekloppter, die neben Krisenintervention endlich damit ein sicheres Auskommen auf Kosten der Allgemeinheit gefunden haben.
Das steht für mich alles nicht mehr im Verhältnis. Wie würden denn die Gutmenschen darauf reagieren, wenn bei einem Schwerverbrecher nach Absitzen seines Kuraufenthaltes erst mal so ein Hirnbieger entscheiden dürfte sowohl wann, als auch überhaupt ob der Bruder wieder aus dem Kanst kommt? Undenkbar, dass man so was mit einem Schläger, der jedesmal, wenn er besoffen ist, wiederholt seine Familie arztreif verwamst, machen könnte (Menschenrechte und so). Aber mit einem armen Trottel, den sie zum ersten mal angestochen aus dem Verkehr ziehen, darf man das. Da entlädt sich dann unter allgemeinem Applaus der ganze Triebstau der Judikative, Legsilative und Exikutive unverhätnismäßig in exzessiver Weise.
Toller Rechtsstaat, echt schützenswert.