Hallo, meine Situation ist folgende: 1960 Führerscheinklasse 4 (bis 125ccm, oder?), habe diesen Schein allerdings nicht mehr. 1963 Führerscheinklasse 3, 1996 wurde mir wegen Trunkenheit (Auto) der Führerschein 3 entzogen. MTU -Test bestanden. 1997 ohne Fahrprüfung einen neuen Führerscheinlasse 3 ausgestellt bekommen. Den alten Führerschein gab es nicht zurück. Jetzt darf ich kein Motorrad mehr mit 125ccm fahren, da er ja nach dem 01.04.1980 ausgestellt wurde. Nun meine eigentlichen Fragen: Wie ist es denn mit dem Führerschein 4 von 1960? Darf ich mit diesem doch noch bis 125ccm benutzen und damit fahren oder muss ich nun einen komplett neuen Führerschein 4 (A1) mit Prüfung machen? Wie ist das denn wenn ich nur den alten Führerschein 3 gehabt hätte. Meine mal gelesen zu haben, dass man dann nur drei Überlandstunden und zwei Autobahnstunden bei einer Fahrschule, ohne Prüfung, nachzuweisen braucht und man dann wieder 4 bzw. A1 bei der Führerscheinstelle eingetragen bekommt. Liege ich da richtig? MfG
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Moin page,
meine Bekannte hat, glaube ich, auch den 4er FS. Sie darf 125er fahren, irgendein schlauer Polizist hat ihr das mal rausgesucht. Allerdings wurde ihr der FS nicht zwischendurch abgenommen...daher weiß ich nicht ob das so auch für Dich gilt. Aber frag doch mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php
Da solltest Du Informationen bekommen die Dir weiterhelfen.
Gruß michel9