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Alter Führerschein - 125ccm - Neue Prüfung?

page / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, meine Situation ist folgende: 1960 Führerscheinklasse 4 (bis 125ccm, oder?), habe diesen Schein allerdings nicht mehr. 1963 Führerscheinklasse 3, 1996 wurde mir wegen Trunkenheit (Auto) der Führerschein 3 entzogen. MTU -Test bestanden. 1997 ohne Fahrprüfung einen neuen Führerscheinlasse 3 ausgestellt bekommen. Den alten Führerschein gab es nicht zurück. Jetzt darf ich kein Motorrad mehr mit 125ccm fahren, da er ja nach dem 01.04.1980 ausgestellt wurde. Nun meine eigentlichen Fragen: Wie ist es denn mit dem Führerschein 4 von 1960? Darf ich mit diesem doch noch bis 125ccm benutzen und damit fahren oder muss ich nun einen komplett neuen Führerschein 4 (A1) mit Prüfung machen? Wie ist das denn wenn ich nur den alten Führerschein 3 gehabt hätte. Meine mal gelesen zu haben, dass man dann nur drei Überlandstunden und zwei Autobahnstunden bei einer Fahrschule, ohne Prüfung, nachzuweisen braucht und man dann wieder 4 bzw. A1 bei der Führerscheinstelle eingetragen bekommt. Liege ich da richtig? MfG

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Pumbo page „Alter Führerschein - 125ccm - Neue Prüfung?“
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Frag' doch die Sesselfurzer von der Führerscheinstelle. Wenn die Dir eine Auskunft geben, ist die wenisgtens verbindlich. Ansonsten herrscht i.a. Bestandsschutz.

Was ich aber nicht verstehe:
Ich habe mir meinen Lappen damals auf EU-Schein umschreiben lassen (weg. Übergangsfrist für schwere Trecker) und war platt, was da bei meinem 1&3er nun schon alles im neuen Schein mit drin war. Meiner Meinung nach hätten sie Dir alles vom alten 1960er Schein auch auf den neuen Schein miteintragen müssen ( so Schoten, wie LKW bis 7,5to, gebremste PKW-Anhänger etc.), so auch den alten 125er-Schein.

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Pumbo Nachtrag zu: „Frag doch die Sesselfurzer von der Führerscheinstelle. Wenn die Dir eine...“
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Uuups!
Kommando zurück. Bestandsschutz ist nicht, die Schweine bescheißen Dich um Deine alten Faherlaubnisse beim Gnadenakt. Der Dreh zur Rechtsbeugung lautet NEUerteilung der Fahrerlaubnis, nicht etwa Wiedererteilung oder Umtausch.

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MHA Pumbo „Uuups! Kommando zurück. Bestandsschutz ist nicht, die Schweine bescheißen Dich...“
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Wieso die Schweine bescheißen Dich?

Wer sich hier selbst angesch....... hat, ist doch wohl nicht die Frage?
Er musste nicht besoffen fahren und muss nun die Konsequenzen selber tragen!
Hätte er Dich damals zum Krüppel gefahren, würdest Du wohl anders reden.

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Pumbo MHA „Wieso die Schweine bescheißen Dich? Wer sich hier selbst angesch....... hat,...“
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Du quatscht ja clever daher, mußte ja so kommen aber danke für Deine Fürsprache. Zufällig bin ich nämlich von einem Besoffenen "zum Krüppel" gefahren worden und kann seit über 20 Jahren deshalb nicht mehr richtig laufen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass Strafen in unserem "Rechtsstaat" in ihrem Umfang klar definiert werden müssen und so hinterfotzige Touren, die mich stark an den Rechtsumgang und -empfinden beider deutsche Unrechtsstaaten erinnern, zu unterbleiben haben.

Dazu gehört für mich auch diese MPU-Kacke, die mich sehr stark an die Inquisistion des Mittelalters erinnert. Keinerlei Rechtssicherheit sondern Angewiesenheit auf den Gnadenakt irgendwelcher Berufsbekloppter, die neben Krisenintervention endlich damit ein sicheres Auskommen auf Kosten der Allgemeinheit gefunden haben.
Das steht für mich alles nicht mehr im Verhältnis. Wie würden denn die Gutmenschen darauf reagieren, wenn bei einem Schwerverbrecher nach Absitzen seines Kuraufenthaltes erst mal so ein Hirnbieger entscheiden dürfte sowohl wann, als auch überhaupt ob der Bruder wieder aus dem Kanst kommt? Undenkbar, dass man so was mit einem Schläger, der jedesmal, wenn er besoffen ist, wiederholt seine Familie arztreif verwamst, machen könnte (Menschenrechte und so). Aber mit einem armen Trottel, den sie zum ersten mal angestochen aus dem Verkehr ziehen, darf man das. Da entlädt sich dann unter allgemeinem Applaus der ganze Triebstau der Judikative, Legsilative und Exikutive unverhätnismäßig in exzessiver Weise.
Toller Rechtsstaat, echt schützenswert.

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michel9 page „Alter Führerschein - 125ccm - Neue Prüfung?“
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Moin page,
meine Bekannte hat, glaube ich, auch den 4er FS. Sie darf 125er fahren, irgendein schlauer Polizist hat ihr das mal rausgesucht. Allerdings wurde ihr der FS nicht zwischendurch abgenommen...daher weiß ich nicht ob das so auch für Dich gilt. Aber frag doch mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

Da solltest Du Informationen bekommen die Dir weiterhelfen.

Gruß michel9

Arbeiten am Computer ist wie U-Boot fahren...machst Du die Fenster auf,fangen die Probleme an.
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cippsy michel9 „Moin page, meine Bekannte hat, glaube ich, auch den 4er FS. Sie darf 125er...“
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wenn im neuem Führerschein A1 drinennen steht kannst 125 ccm fahren.

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page cippsy „wenn im neuem Führerschein A1 drinennen steht kannst 125 ccm fahren.“
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Nun "cippsy", würde A1 drinnen stehen - würde ich hier nicht fragen.

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