Hallo, meine Situation ist folgende: 1960 Führerscheinklasse 4 (bis 125ccm, oder?), habe diesen Schein allerdings nicht mehr. 1963 Führerscheinklasse 3, 1996 wurde mir wegen Trunkenheit (Auto) der Führerschein 3 entzogen. MTU -Test bestanden. 1997 ohne Fahrprüfung einen neuen Führerscheinlasse 3 ausgestellt bekommen. Den alten Führerschein gab es nicht zurück. Jetzt darf ich kein Motorrad mehr mit 125ccm fahren, da er ja nach dem 01.04.1980 ausgestellt wurde. Nun meine eigentlichen Fragen: Wie ist es denn mit dem Führerschein 4 von 1960? Darf ich mit diesem doch noch bis 125ccm benutzen und damit fahren oder muss ich nun einen komplett neuen Führerschein 4 (A1) mit Prüfung machen? Wie ist das denn wenn ich nur den alten Führerschein 3 gehabt hätte. Meine mal gelesen zu haben, dass man dann nur drei Überlandstunden und zwei Autobahnstunden bei einer Fahrschule, ohne Prüfung, nachzuweisen braucht und man dann wieder 4 bzw. A1 bei der Führerscheinstelle eingetragen bekommt. Liege ich da richtig? MfG
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Uuups!
Kommando zurück. Bestandsschutz ist nicht, die Schweine bescheißen Dich um Deine alten Faherlaubnisse beim Gnadenakt. Der Dreh zur Rechtsbeugung lautet NEUerteilung der Fahrerlaubnis, nicht etwa Wiedererteilung oder Umtausch.