Kennt jeder. Man wird rechtswidrig aufs Gratewohl angerufen und bekommt einen unwiderstehlich billigen Telefontarif angeboten. Die Sache funktioniert mit einer Vorwahl, der Anbieter hat keine eigenen Leitungen. Folglich ist die Telekom-Anschlussgebühr weiterhin zu entrichten...und die Sache wird teurer. Dieser Sachverhalt fällt unter den Tisch.
Nun muss der Verkäufer nur noch den Kunden geschickt ausfragen, um irgendein "ja" auf ein Tonband zu bekommen, sowie seinen vollständigen Namen. Ein "ja...vielleicht sollte ich doch mal lieber erst meinen Mann fragen" wird so schnell zu einem eindeutigen "ja" wenn der Verkäufer mit An und Aus des Mitschnitts nur flott genug umgehen kann.
Kalt-Akquise heißt das Ding, weil der Kunde in keinerlei Beziehung zum Anrufer steht, weil er gestört und überrascht wird. Außerdem ist es wichtig den Eindruck entstehen zu lassen, der Anruf käme von der Telekom. Ich hatte schon jemanden am Telefon der frech gelogen hat.
Die Telefonnummern und Namen kommen von Preisausschreiben und Internetseiten. Das Datensammeln hat also einen eindeutigen Zweck und der dürfte höchst selten im Endergebnis legal sein. Wer Daten sammelt ist sowas wie ein Mitstörer, ja genau diesen Ausdruck möchte ich hier auch anwenden.
Hier ist es genauer beschrieben wie es geht
Beispieltelefonat
(Am besten Rechtsklick auf "hier" und downloaden.)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nun steht in dem "Welt"-Artikel aber der aus einem Akquisitionstelefonat zitierte Satz:
"Ich muss jetzt nur noch kurz Ihr Einverständnis für den Rückruf mitschneiden."
Demnach weiß der Kunde schon, dass er - teilweise! - mitgeschnitten wird.
Das Problem liegt in meinen Augen in der Manipulierbarkeit solcher Mitschnitte.
Deswegen möchte ich stark bezweifeln, dass so etwas gerichtsverwertbar ist.
CU
Olaf