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Die Kalt-Akquise und der Mitschnittknopf

Tilo Nachdenklich / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Kennt jeder. Man wird rechtswidrig aufs Gratewohl angerufen und bekommt einen unwiderstehlich billigen Telefontarif angeboten. Die Sache funktioniert mit einer Vorwahl, der Anbieter hat keine eigenen Leitungen. Folglich ist die Telekom-Anschlussgebühr weiterhin zu entrichten...und die Sache wird teurer. Dieser Sachverhalt fällt unter den Tisch.

Nun muss der Verkäufer nur noch den Kunden geschickt ausfragen, um irgendein "ja" auf ein Tonband zu bekommen, sowie seinen vollständigen Namen. Ein "ja...vielleicht sollte ich doch mal lieber erst meinen Mann fragen" wird so schnell zu einem eindeutigen "ja" wenn der Verkäufer mit An und Aus des Mitschnitts nur flott genug umgehen kann.

Kalt-Akquise heißt das Ding, weil der Kunde in keinerlei Beziehung zum Anrufer steht, weil er gestört und überrascht wird. Außerdem ist es wichtig den Eindruck entstehen zu lassen, der Anruf käme von der Telekom. Ich hatte schon jemanden am Telefon der frech gelogen hat.

Die Telefonnummern und Namen kommen von Preisausschreiben und Internetseiten. Das Datensammeln hat also einen eindeutigen Zweck und der dürfte höchst selten im Endergebnis legal sein. Wer Daten sammelt ist sowas wie ein Mitstörer, ja genau diesen Ausdruck möchte ich hier auch anwenden.

Hier ist es genauer beschrieben wie es geht

Beispieltelefonat
(Am besten Rechtsklick auf "hier" und downloaden.)

Olaf19 Tilo Nachdenklich „Die Kalt-Akquise und der Mitschnittknopf“
Optionen
> Nun muss der Verkäufer nur noch den Kunden geschickt ausfragen, um irgendein "ja" auf ein
> Tonband zu bekommen, sowie seinen vollständigen Namen.
> Ein "ja...vielleicht sollte ich doch mal lieber erst meinen Mann fragen" wird so schnell zu einem
> eindeutigen "ja" wenn der Verkäufer mit An und Aus des Mitschnitts nur flott genug umgehen kann.

Haargenau wegen solcher Manipulationsmöglichkeiten sollte ein Tonbandmitschnitt niemals als Beweismittel zugelassen werden, zumal sich eine Audioaufnahme auch nachträglich noch ganz gut retuschieren ließe - falls der Finger einmal nicht flink genug gewesen sein sollte.

CU
Olaf
201 StGB out-freyn
Komisch... Olaf19