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Die Kalt-Akquise und der Mitschnittknopf

Tilo Nachdenklich / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Kennt jeder. Man wird rechtswidrig aufs Gratewohl angerufen und bekommt einen unwiderstehlich billigen Telefontarif angeboten. Die Sache funktioniert mit einer Vorwahl, der Anbieter hat keine eigenen Leitungen. Folglich ist die Telekom-Anschlussgebühr weiterhin zu entrichten...und die Sache wird teurer. Dieser Sachverhalt fällt unter den Tisch.

Nun muss der Verkäufer nur noch den Kunden geschickt ausfragen, um irgendein "ja" auf ein Tonband zu bekommen, sowie seinen vollständigen Namen. Ein "ja...vielleicht sollte ich doch mal lieber erst meinen Mann fragen" wird so schnell zu einem eindeutigen "ja" wenn der Verkäufer mit An und Aus des Mitschnitts nur flott genug umgehen kann.

Kalt-Akquise heißt das Ding, weil der Kunde in keinerlei Beziehung zum Anrufer steht, weil er gestört und überrascht wird. Außerdem ist es wichtig den Eindruck entstehen zu lassen, der Anruf käme von der Telekom. Ich hatte schon jemanden am Telefon der frech gelogen hat.

Die Telefonnummern und Namen kommen von Preisausschreiben und Internetseiten. Das Datensammeln hat also einen eindeutigen Zweck und der dürfte höchst selten im Endergebnis legal sein. Wer Daten sammelt ist sowas wie ein Mitstörer, ja genau diesen Ausdruck möchte ich hier auch anwenden.

Hier ist es genauer beschrieben wie es geht

Beispieltelefonat
(Am besten Rechtsklick auf "hier" und downloaden.)

out-freyn Tilo Nachdenklich „Die Kalt-Akquise und der Mitschnittknopf“
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Nur ist das Mitschneiden von Telefongesprächen leider gesetzlich verboten, wenn der Gesprächspartner nicht darüber informiert wurde und ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. Es handelt sich dabei um eine Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (§ 201 StGB). Im Zweifelsfall muss der Anrufer beweisen, dass der Mitschnitt rechtmäßig angefertigt wurde - wenn Aussage gegen Aussage steht, ist das eher schwierig, vor allem, wenn sich der Anrufer bereits einen gewissen Ruf bei Staatsanwaltschaft und Verbraucherschützern "erarbeitet" hat.

Das heißt, eine widerrechtlich angefertigte Aufzeichnung ist nicht nur nicht gerichtsverwendbar, sondern bietet einen wunderbaren Angriffspunkt, den Spieß umzudrehen und gegen den unseriösen Anrufer zu verwenden.

201 StGB out-freyn
Komisch... Olaf19