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movie-tester.com

Dieter Hofmann1 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

I.D.S. Inkassomanagement hat mir von movie-tester eine Rechnung zukommen lassen von 135,42 Euro.Der monatliche Beitrag 19,95 Euro.Der Vertrag soll bis November 2007 laufen,was kann ich dagegen machen.Inkasso hat mir vor geschlagen 100,00 Euro zu bezahlen und ich bekaeme 8 DVDs.

Mit freundlichen Grueßen

Dieter Hofmann

Re: movie-tester.com App
App Borlander „ Der Screenshot stammt vom 13.12.2006, heute sieht die Seite nicht wirklich...“
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Überraschend ist die Klausel nicht, weil man nicht erwarten kann einfach etwas geschenkt zu bekommen. Vor allem nicht, wenn ausdrücklich das Gegenteil geschrieben wird ;) Hier ziele ich auf den gesunden Menschenverstand, den auch Gerichte voraussetzen.

Das steht dann üblicherweise aber direkt mit auf der Probe-Abo-Postkarte mit drauf und nicht im Abschnitt 17.5 der ABG versteckt ;-)
Die entstehenden Kosten stehen hier auch auf ein und der selben Seite. Jedem Internetnutzer sollte die Funktion des Scrollbalkens bzw. die Funktion eines eventuell vorhandenen Scrollrades bekannt sein. Eine Seite so zu programmieren, dass auf jedem Monitor alle Informationen mit einem Blick erkennbar sind, ist nicht möglich. Die meisten Laptops haben noch 14 oder 15 Zoll Bildschirme.
Nur weil das Internet ein neues Medium ist, sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Die Richterin war eine recht realitätsferne Person, die im Internet wohl sowieso nur Betrüger, Kinderschänder und Nazis sieht. Es handelt sich hier wirklich um die gleichen Geschäftsgebaren wie sie Bertelsmann früher ungestraft betrieben hat.

Ist ist doch unbestritten, dass sogar bewusst der Haken gesetzt werden muss, mit dem man bestätigt die AGBs gelesen zu haben. Käme es zu einem Rechtsstreit muss man davon ausgehen, dass derjenige, der den Haken setzt, sie gelesen hat oder demjenigen die AGBs egal sind. Alleine, dass explizit AGBs bestätigt werden müssen ist für den Nutzer ein Hinweis darauf, dass er einen Vertrag abschließt mit eventuellen Verpflichtungen. Und wenn in den AGBs auch "nur" stehen würde, dass man damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten an Hinz und Kunz weitergegeben werden. Aber durch diesen notwendigen Schritt wird klar, dass man hier eventuell Verpflichtungen eingeht.

Jamba hat auf dem selben Wege auch Millionen geschäffelt. Moralisch bedenklich - rechtlich aber durchaus einklagbares Geld! ;)

Ich bin überhaupt nicht dafür, dass es solche Seiten gibt, die es darauf anlegen, mit dem "dummen" User schnellen Reibach zu machen. Aber es ist in diesem Fall nunmal ein rechtsgültiger Vertrag entstanden. Ich finde nicht, dass es das Recht und die Pflicht des Staates ist, die Menschen vor ihrer eigenen Dummheit, Sorglosigkeit, Gedankenlosigkeit oder Naivität zu schützen. Diese gepamperte Vollkaskomentalität spiegelt sich in zuvielen Bereichen des öffentlichen Lebens wieder. Niemand sucht mehr die Verantwortung bei sich selbst.

cite-Tag Olaf19
..... Neuste Masche : ... moony1