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movie-tester.com

Dieter Hofmann1 / 25 Antworten / Baumansicht Nickles

I.D.S. Inkassomanagement hat mir von movie-tester eine Rechnung zukommen lassen von 135,42 Euro.Der monatliche Beitrag 19,95 Euro.Der Vertrag soll bis November 2007 laufen,was kann ich dagegen machen.Inkasso hat mir vor geschlagen 100,00 Euro zu bezahlen und ich bekaeme 8 DVDs.

Mit freundlichen Grueßen

Dieter Hofmann

GarfTermy Dieter Hofmann1 „movie-tester.com“
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hast du dich dort als nutzer im wissen um die kosten registriert - dann zahlen.

hast du dich registriert und warst der meinung, es wäre kostenlos - dann erstmal nicht zahlen und ab zum anwalt.

btw...

in öffentlichen foren sollte man NICHT mit seinem realen namen posten.

;-)

Tilo Nachdenklich Dieter Hofmann1 „movie-tester.com“
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Wieso postest Du sowas und lässt ganz cool die entscheidenden Infos weg? Willst Du das Angebot für lau nutzen...oder hat man Dich über den Tisch gezogen?

App Dieter Hofmann1 „movie-tester.com“
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Wie garftermy schon sagte, wirst Du wohl zahlen müssen. Du hast Dich dort angemeldet und den Vertragsbedinungen zugestimmt. Sorry tut mir leid, aber wieso immer noch die Leute glauben im WWW gäbe es was, was wirklich von materiellem Wert ist geschenkt und umsonst, verstehe ich nicht.

Auf www.movie-tester.de steht:

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Borlander App „Wie garftermy schon sagte, wirst Du wohl zahlen müssen. Du hast Dich dort...“
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wirst Du wohl zahlen müssen. Du hast Dich dort angemeldet und den Vertragsbedinungen zugestimmt.
Nö, wenn man von einem gratisangebot ausgegangen ist muß man da überhaupt nicht zahlen. Ich weise in dem Zusammenhang nochmal auf das kürzliche Gerichtsurteil bzw. einer gewissen Lebenserwartungstest-Seite hin, und schmeiße die Stichwörter Preisauszeichnung und überraschende Klauseln in den Raum (an die muß ich nämlich regelmäßig denken bei solchen Seiten).

Gerichtsurteil zum Thema
Rechtliche beurteilung solcher Seiten durch einen Anwalt

Gruß
Borlander
GarfTermy Borlander „ Nö, wenn man von einem gratisangebot ausgegangen ist muß man da überhaupt...“
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bitte unterscheiden:

hast du dich dort als nutzer im wissen um die kosten registriert - dann zahlen.

hast du dich registriert und warst der meinung, es wäre kostenlos - dann erstmal nicht zahlen und ab zum anwalt.

;-)

App Borlander „ Nö, wenn man von einem gratisangebot ausgegangen ist muß man da überhaupt...“
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So einfach ist das nicht. Das kommt darauf an, wie die Seite aufgemacht ist. Auf Movie-tester.de wird nicht sugeriert, dass der Service umsonst ist und auch die Kosten sind nicht versteckt, wie auf den Lebenserwartungsseiten. Dort wurden die Kosten nämlich nur beim Klicken auf den AGB-Link angezeigt.

Nur weil es Internet ist, sind wir hier nicht von allen vertraglichen Bindungen befreit und können uns immer damit vor der Rechnung drücken indem wir sagen "Hab ich nicht gewusst, dass das was kostet.". Zu diesem Zwecke mein Screenshot.

Gruß
App

App Nachtrag zu: „So einfach ist das nicht. Das kommt darauf an, wie die Seite aufgemacht ist. Auf...“
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Habe das Gerichtsurteil nochmals gelesen. Es heisst ja deutlich, dass auf der betreffenden Seite nicht eindeutig erkennbar war, dass Kosten auf den Nutzer zukommen. Daher mein Screenshot. In solch einem eindeutigen Fall kommt man bei keinem Gericht durch. Die Kostenanbagen waren nochnichtmal sonderlich klein gehalten. Noch nichtmal das Wort "GRATIS" taucht auf dieser Seite, wie bei vielen anderen auf. Sorry, die waren nicht doof. Wasserdicht!


Kein Vertragsabschluß wäre somit mehr rechtsgültig. Nicheinmal auf Ebay. Wenn es einfach genüg zu sagen "Dachte es wäre umsonst und die Preisauszeichnung hielt ich fürs Datum" ;)

Borlander App „So einfach ist das nicht. Das kommt darauf an, wie die Seite aufgemacht ist. Auf...“
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Das kommt darauf an, wie die Seite aufgemacht ist.


Auf Movie-tester.de wird nicht sugeriert, dass der Service umsonst ist und auch die Kosten sind nicht versteckt
Wenn da stehen würde: "Werden sie 12 Monate lang Premium-Mitglied für nur 19,95€/Monat" dann wäre das mit Sicherheit was anderes. Den Preis sieht man nur wenn man bis zum Ende der Seite durchschrollt, was mit Sicherheit keine deutliche Preisauszeichnung ist. Darüber sind wir uns doch bestimmt einig?
Sollte man einen Monitor mir UXGA-Auflösung haben wird man die Zeile vielleicht noch sehen, bei den am meisten verbreiteten Bildschirmhöhen bis 1050px aber nicht.
Also wenn man da sowas liest wie "TOP-DVD und Fragebogen kostenlos nach Hause geschickt bekommen", dann weiß man also sofort daß man ein zwölfmonats-Abo zum Preis von knapp 240€ abschließt? Da wird sicher niemand auf die Idee kommen, daß er vielleicht eine DVD kostenlos bekommen könnnte (als Gegenleistung für die Bewertung wie oben rechts im Bild)? ;-)

wie auf den Lebenserwartungsseiten. Dort wurden die Kosten nämlich nur beim Klicken auf den AGB-Link angezeigt.
Ne, da standen die Kosten auch in der letzten Zeile wenn man die Seite runtergescrollt ist.

Nur weil es Internet ist, sind wir hier nicht von allen vertraglichen Bindungen befreit
Natürlich nicht. Wenn jemand im Einkaufszentrum kostenlose Zeitschriften verteilt und die Leute dafür unwissentlich ein Abovertrag abschließen müssten wäre das genauso wenig korrekt.

Zu diesem Zwecke mein Screenshot.
Von mit gibts auch gleich noch einen...

Gruß
Borlander
Borlander Nachtrag zu: „ Wenn da stehen würde: Werden sie 12 Monate lang Premium-Mitglied für nur...“
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http://www.nickles.de/user/images/81978//movie_tester_de__2007-03-04.jpg
Also wenn die rot markierten Stellen nicht ein gratis-Angebot suggerieren sollen dann fällt mir auch nix mehr ein.

http://www.nickles.de/user/images/81978//lebenserwartung.de_am_2006-12-13__001.jpg
(unten rot markiert findet sich ähnlicher Kostenhinweis, hier heißt der Button aber wenigstens noch Anmelden und nicht "DVD abholen")

App Borlander „Screenshots von movie-tester und Lebenserwartung“
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Lebenserwartung.de hat meines Wissens seine Seite geändert. So wie sie jetzt aufgebaut ist ist es natürlich auch ganz klar, dass ein sich registrierender Kunde zahlen muss. Schon immer galt es, das Kleingedruckte zu lesen. Nur unter ganz bestimmten Bedinungen (hellgrau auf weiß gedruckt z.B:) galt das Kleingedruckte nicht. Das ist in Verträgen schriftlicher Art wie auch im Internet so.

Klar könnten die ganz groß als Überschrift den Preis nennen. Aber im Kaufhaus heißt es ja auch Hemden ab 10 Euro, obwohl im Regal fast alle Hemden 50 Euro kosten. Oder Ford ab 80 Euro im Monat fahren. Die Anzahlung wird verschwiegen. Sowas nennt man Werbung. Klar, sind je nach Moralvorstellungen die Grenzen von Werbung und Betrug fließend.

Zu Deinen Punkten:

- die DVD bekommst Du ja auch geschenkt.
- Danke für das Zeitungsbeispiel: jede Zeitung wirbt mit kostenlosem Probeabo. Kleingedruckt steht immer dabei, dass das Abo automatisch in ein richtiges Abo gewandelt wird, wenn man nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht. Auch hier muss man nunmal das Kleingedruckte lesen und wird nicht von seinen Pflichten entbunden und als unmündiges Opfer behandelt, sondern als mündiger Bürger.
-Kennst Du Bertelsmann? Die haben schon zu meiner Kindheit so geworben. Alter Hut! Billiges Buch angeprießen und im Kleingedruckten stand, dass man bei Bestellung dieses Buchs Clubmitglied wird.

Einig sind wir uns tatsächlich darin, dass es sich um keine eindeutige Preisauszeichnung handelt. Aber mal ehrlich: wenn ich beim BMW Händler vorbeifahre, hängen in den Windschutzscheiben der Autos Schilder mit Aufschriften wie z.B. 399 Euro. Ist zwar unschön aber nicht illegal, wenn dem Kleingedruckten zu entnehmen ist, dass es sich um eine 48 monatige Rate handelt inkl. einer Anzahlung iHv 20.000 Euro ;)

So ist das nunmal und dürfte sich auch im Internet rumgesprochen haben. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Gruß
App

App Nachtrag zu: „Lebenserwartung.de hat meines Wissens seine Seite geändert. So wie sie jetzt...“
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Borlander App „Lebenserwartung.de hat meines Wissens seine Seite geändert. So wie sie jetzt...“
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Lebenserwartung.de hat meines Wissens seine Seite geändert.
Der Screenshot stammt vom 13.12.2006, heute sieht die Seite nicht wirklich anders aus. Lediglich der Preis wurde zwischenzeitlich wohl Fett gemacht...

So wie sie jetzt aufgebaut ist ist es natürlich auch ganz klar, dass ein sich registrierender Kunde zahlen muss.
Frag mal beim Verbraucherschutz nach, die werden auch hier sicher nicht zur Zahlung raten. Sooo deutlich ist das nämlich nicht...

Schon immer galt es, das Kleingedruckte zu lesen.
Wir machen sowas vielleicht, aber eben nicht alle :-(
In Diesem Zusammenhang nochmal das Stichwort der "Überraschenden Klauseln", die den Verbraucher vor AGB-Klauseln schützen soll mit denen er nicht rechnen muß...

Aber im Kaufhaus heißt es ja auch Hemden ab 10 Euro, obwohl im Regal fast alle Hemden 50 Euro kosten.
Da ist dann aber sofort klar, daß es was kostet und der Kunde kann immer noch zurücktreten wenn der Kassier an der Kasse 50€ verlangt. Bei diesen Internetseiten bekommen die "Kunden" i.d.R. erst eine Rechnung nachdem die Wiederrufsfrist schon abgelaufen ist oder aber die "Dienstleitungs" schon erbracht wurde...

- Danke für das Zeitungsbeispiel: jede Zeitung wirbt mit kostenlosem Probeabo. Kleingedruckt steht immer dabei, dass das Abo automatisch in ein richtiges Abo gewandelt wird, wenn man nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht.
Das steht dann üblicherweise aber direkt mit auf der Probe-Abo-Postkarte mit drauf und nicht im Abschnitt 17.5 der ABG versteckt ;-)

Einig sind wir uns tatsächlich darin, dass es sich um keine eindeutige Preisauszeichnung handelt.
Immerhin schon etwas :-)

Aber mal ehrlich: wenn ich beim BMW Händler vorbeifahre, hängen in den Windschutzscheiben der Autos Schilder mit Aufschriften wie z.B. 399 Euro. Ist zwar unschön aber nicht illegal, wenn dem Kleingedruckten zu entnehmen ist, dass es sich um eine 48 monatige Rate handelt inkl. einer Anzahlung iHv 20.000 Euro ;)
Spätestens beim Abschluß der Leasingvertrages wird der Händler dann aber darauf hinweisen, daß dies die Monatsraten sind. Sollte da nur 399€ im Fenster stehen und nicht 399€/Monat dann wäre das womöglich auch stark Abmahngefährdet...


Gruß
Borlander
App Borlander „ Der Screenshot stammt vom 13.12.2006, heute sieht die Seite nicht wirklich...“
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Überraschend ist die Klausel nicht, weil man nicht erwarten kann einfach etwas geschenkt zu bekommen. Vor allem nicht, wenn ausdrücklich das Gegenteil geschrieben wird ;) Hier ziele ich auf den gesunden Menschenverstand, den auch Gerichte voraussetzen.

Das steht dann üblicherweise aber direkt mit auf der Probe-Abo-Postkarte mit drauf und nicht im Abschnitt 17.5 der ABG versteckt ;-)
Die entstehenden Kosten stehen hier auch auf ein und der selben Seite. Jedem Internetnutzer sollte die Funktion des Scrollbalkens bzw. die Funktion eines eventuell vorhandenen Scrollrades bekannt sein. Eine Seite so zu programmieren, dass auf jedem Monitor alle Informationen mit einem Blick erkennbar sind, ist nicht möglich. Die meisten Laptops haben noch 14 oder 15 Zoll Bildschirme.
Nur weil das Internet ein neues Medium ist, sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Die Richterin war eine recht realitätsferne Person, die im Internet wohl sowieso nur Betrüger, Kinderschänder und Nazis sieht. Es handelt sich hier wirklich um die gleichen Geschäftsgebaren wie sie Bertelsmann früher ungestraft betrieben hat.

Ist ist doch unbestritten, dass sogar bewusst der Haken gesetzt werden muss, mit dem man bestätigt die AGBs gelesen zu haben. Käme es zu einem Rechtsstreit muss man davon ausgehen, dass derjenige, der den Haken setzt, sie gelesen hat oder demjenigen die AGBs egal sind. Alleine, dass explizit AGBs bestätigt werden müssen ist für den Nutzer ein Hinweis darauf, dass er einen Vertrag abschließt mit eventuellen Verpflichtungen. Und wenn in den AGBs auch "nur" stehen würde, dass man damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten an Hinz und Kunz weitergegeben werden. Aber durch diesen notwendigen Schritt wird klar, dass man hier eventuell Verpflichtungen eingeht.

Jamba hat auf dem selben Wege auch Millionen geschäffelt. Moralisch bedenklich - rechtlich aber durchaus einklagbares Geld! ;)

Ich bin überhaupt nicht dafür, dass es solche Seiten gibt, die es darauf anlegen, mit dem "dummen" User schnellen Reibach zu machen. Aber es ist in diesem Fall nunmal ein rechtsgültiger Vertrag entstanden. Ich finde nicht, dass es das Recht und die Pflicht des Staates ist, die Menschen vor ihrer eigenen Dummheit, Sorglosigkeit, Gedankenlosigkeit oder Naivität zu schützen. Diese gepamperte Vollkaskomentalität spiegelt sich in zuvielen Bereichen des öffentlichen Lebens wieder. Niemand sucht mehr die Verantwortung bei sich selbst.

Olaf19 App „Überraschend ist die Klausel nicht, weil man nicht erwarten kann einfach etwas...“
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> Ich finde nicht, dass es das Recht und die Pflicht des Staates ist, die Menschen vor ihrer eigenen
> Dummheit, Sorglosigkeit, Gedankenlosigkeit oder Naivität zu schützen.
> Diese Vollkaskomentalität spiegelt sich in zuvielen Bereichen des öffentlichen Lebens wieder.
> Niemand sucht mehr die Verantwortung bei sich selbst.

In Stein meißeln - einrahmen - übers Bett hängen!!

133% ACK :-D

Greetz
Olaf

P.S. "Ich habe die AGB und Kunden-Infos gelesen und akzeptiere diese explizit" - wie deutlich denn noch??

P.P.S. @Borlander, "Also wenn die rot markierten Stellen nicht ein gratis-Angebot suggerieren sollen..." - mir suggerieren diese Stellen bzw. die ganze Machart eher ein Id***en-Angebot...
App Olaf19 „ Ich finde nicht, dass es das Recht und die Pflicht des Staates ist, die...“
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Danke. Freut mich, wenn wir zur Abwechslung mal wieder einer Meinung sind! ;-)

Um es mit Deinen Worten auszudrücken: *duckundwech* ;)

Grüße
Marc

i.mer Olaf19 „ Ich finde nicht, dass es das Recht und die Pflicht des Staates ist, die...“
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133% ACK :-D
Mit DDR wären es 266 ;)

und so schöne Zitate macht man mit [cite]blabla[/cite] ;)
Olaf19 i.mer „ Mit DDR wären es 266 und so schöne Zitate macht man mit cite blabla /cite “
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Diesen Cite-Tag mag ich überhaupt nicht - habe ich ein paarmal ausprobiert und bin dann doch wieder zurückgekehrt zu meiner altbewährten Methode mit Kursivschrift und "spitze Klammer zu" ;-) Alles reine Geschmackssache...

CU
Olaf

REPI Dieter Hofmann1 „movie-tester.com“
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Hallo Dieter Hofmann, die diskutieren sich hier die Köpfe heiss und von Dir hört man nichts !

Betrachte die ganze Sache erstmals als Lehrgeld, um in der Zukunft alle Sachen kritischer zu betrachten, die Dir vermeintlich was kostenlos zu kommen lassen wollen !

Niemand hat was zu verschenken, Alle wollen nur Dein Bestes, nämlich Dein Geld !
Ausnahmen bestätigen die Regel !

DCP Dieter Hofmann1 „movie-tester.com“
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Alles Unsinn! Movie-Tester ist, wie viele andere Abzocker-Webseiten auch, irreführend!
Warum muss man die Kostenpflichtigkeit erst in den AGB´s nachlesen?
Warum offeriert man auf der aktuellen Website dass man DVD kostenlos erhält
obwohl es ja wohl offensichtlich nicht der Fall ist?
Warum wird nicht sofort offen, klar und deutlich auf die Kosten hingewiesen?
Ganz einfach: weil der Eindruck erweckt werden soll, es gäbe etwas umsonst!

Ich bin auch auf diese Abzocke hereingefallen. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht dagegen wehren kann.

1. Der Sitz von Movie-Tester ist in Rumänien.
2. Inkassogebühren sind nicht erstattungspflichtig und können somit nicht eingetrieben werden.
3. Solange keine schriftliche Wiederufsbelehrung erfolgt ist, kann man vom Vertrag binnen 6 Monaten zurücktreten.
4. Die Mahnungen einfach ignorieren. Auch die Mahnungen des Inkassobüros sind haltlos.
5. Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Aussitzen und abwarten.
6. Schriftlich widerrufen. Ein Schriftstück kann ich dir zukommen lassen. Dort steht alles notwendige drin inklusive Paragraghenbelehrung des BGB.
7. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid (eher unwahrscheinlich) ins Haus flattert sollte
man sich Rechtsbeistand holen und dagegen Einspruch einlegen.
8. Auf keinen Fall einschüchtern lassen und den Zahlungsauforderungen nachkommen!!

Bisher hat es noch keinen Fall gegeben, in dem ein solch unseriöses Unternehmen gegen einen Verbraucher vor Gericht geklagt hätte.
Das ist damit begründet, dass, sollte der Verbraucher den Prozess gewinnen (und das wird er) dieses Unternehmen mit einer Klagewelle rechnen muss. Denn die bisher geprellten werden ihr Geld zurückfordern! Und dieses Risiko gehen solche Unternehmen nicht ein!


Schöne Grüße

DCP


Kell3052 DCP „Alles Unsinn! Movie-Tester ist, wie viele andere Abzocker-Webseiten auch,...“
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Hallo,
also nachdem ich auch darauf "reingefallen" wäre es nciht schlecht wenn Du mir das schreiben mal zukommen lassen würdest.
Ich habe heute nämlich Post bekommen von dem Inkasso unternehmen und habe denen geschrieben das diese Forderung streitig ist,bin mal gespannt ob ich noch was von denen höre?


Schöne Grüsse

Kell

moony1 Kell3052 „Hallo, also nachdem ich auch darauf reingefallen wäre es nciht schlecht wenn Du...“
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Hallo an ALLE !!

Herr Saleh hat mal wieder zugeschlagen !!!

Alle Fragen könnt Ihr Euch selber beantworten, wenn ihr hier mal reinschaut !!
BLOß NICHT ZAHLEN !!!!

www.mein-parteibuch.de/2006/12/09/zur-abofalle-movie-tester-der-avansyst-ag-und-verwaltungsrat-juerg-kramer-ein-bisschen-googlen/

oder

www.antispam.de/forum/showthread.php?t=13112

Alle Betroffenen habe es mit einem richtigen Abzocker zu tun !!

(Der Vogel steckt auch hinter Einladungen zum "TV-Quiz" oder "Errechnung der Lebenserwartung" oder oder oder

sobald ihr irgendwo eine Rumänische Anschrift findet (in Hermannstadt) oder die Fa. I.S.C / oder I.D.C. / I.S.C Net /
oder oder oder steckt dieser Parasit dahinter.

Aussitzen und bloß nicht zahlen...... auch das Inkassobüro (welches vermutlich keins ist) hat sein Postfach !

Gruß
der moony

Kotyk moony1 „Hallo an ALLE !! Herr Saleh hat mal wieder zugeschlagen !!! Alle Fragen könnt...“
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Hallo,

ich bin bereits im Herbst vergangenen Jahres auf diese Abzocker reingefallen. Neben diversen Mahnmails von Movie-Tester auf die ich Anfangs noch geantwortet hatte, haben sich zwischenzeitlich auch 3 oder 4 Mahnbriefe des Inkassounternehmens IDS-Herford angesammelt. Das Inkassounternehmen hat auch eine Website und hinterlässt einen seriösen Eindruck. Gestern erhielt ich nun, nachdem ich bislang sämtliche Schreiben ignoriert hatte eine Mitteilung von IDS-Herford auf den Anrufbeantworter, mit der Bitte um Rückruf. Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin totstellen und erst nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides aktiv werden. Diese Vorgehensweise würde ich auch jedem anderen Opfer empfehlen, denn alles andere ist reine Zeitverschwendung. Ich rechne nun erstmal damit, dass das Unternehmen versucht mich weiter telefonisch zu kontaktieren, ggf. wird mich auch ein Außendienstmitarbeiter besuchen. Diesen würde ich dann auch zu einem Gläschen Wein empfangen, evtl. entwickelt sich eine interessante Diskussion daraus.
Was mich aber schon wundert ist die Tatsache, dass ein seriöses Inkassounternehmen Aufträge einer derart dubiosen Firma überhaupt annimmt. Wahrscheinlich haben die mittlerweile auch ihre liebe Not, das nötige Geld bei den Opfern einzutreiben so dass sie ihre eigenen Unkosten damit decken können. Ob bei den Hintermännen von Movie-Tester was zu holen ist wage ich nämlich zu bezweifeln. Die haben Ihren "Firmensitz" ja von der Schweiz nach Rumänien verlegt.
Was ich keinesfalls tun werde, ist irgendwelche Zahlungen tätigen.
Übrigens habe ich die Test-DVD nie erhalten.

Gruß

Joachim

DCP Kotyk „Hallo, ich bin bereits im Herbst vergangenen Jahres auf diese Abzocker...“
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Hallo Joachim,

Inkassounternehmen haben ein recht zweifelhaften Ruf.
Das Inkassounternehmen was mich angeschrieben hat hat die gleiche Anschrift wie die Abzocker selbst.
Kommt also alles aus einer Hand. Die haben Anwälte, Inkassobüro und alles andere unter einem Dach.
Ist doch praktisch und lässt deshalb schon Böses ahnen.

Ich habe denen damals ein Anwaltsschreiben geschickt. Die haben sich dann nochmal per E-Mail gemeldet, sie hätten meine Akte zur eigenen Rechtsabteilung weiter geleitet und warten nun auf Korrespondenz meines Anwalts?!?

Ich habe denen geschrieben dass sie mich nicht länger wie eine Schmeißfliege belästigen sollen und warten und leiten können soviel sie wollen. Wenn sie Geld gaben wollten sollten sie klagen! Ende und aus!


Greets


DCP

Borlander Kotyk „Hallo, ich bin bereits im Herbst vergangenen Jahres auf diese Abzocker...“
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Das Inkassounternehmen hat auch eine Websitebild und hinterlässt einen seriösen Eindruck.
Auf einer Webseite einen seriösen Eindruck zu hinterlassen ist keine große Kunst...

Gruß
Borlander
moony1 Borlander „ Auf einer Webseite einen seriösen Eindruck zu hinterlassen ist keine große...“
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Da bin ich ja richtig froh, aus 800.000 potenziellen Kunden genau DER Richtige zu sein !!