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movie-tester.com

Dieter Hofmann1 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

I.D.S. Inkassomanagement hat mir von movie-tester eine Rechnung zukommen lassen von 135,42 Euro.Der monatliche Beitrag 19,95 Euro.Der Vertrag soll bis November 2007 laufen,was kann ich dagegen machen.Inkasso hat mir vor geschlagen 100,00 Euro zu bezahlen und ich bekaeme 8 DVDs.

Mit freundlichen Grueßen

Dieter Hofmann

Re: movie-tester.com App
Borlander App „Lebenserwartung.de hat meines Wissens seine Seite geändert. So wie sie jetzt...“
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Lebenserwartung.de hat meines Wissens seine Seite geändert.
Der Screenshot stammt vom 13.12.2006, heute sieht die Seite nicht wirklich anders aus. Lediglich der Preis wurde zwischenzeitlich wohl Fett gemacht...

So wie sie jetzt aufgebaut ist ist es natürlich auch ganz klar, dass ein sich registrierender Kunde zahlen muss.
Frag mal beim Verbraucherschutz nach, die werden auch hier sicher nicht zur Zahlung raten. Sooo deutlich ist das nämlich nicht...

Schon immer galt es, das Kleingedruckte zu lesen.
Wir machen sowas vielleicht, aber eben nicht alle :-(
In Diesem Zusammenhang nochmal das Stichwort der "Überraschenden Klauseln", die den Verbraucher vor AGB-Klauseln schützen soll mit denen er nicht rechnen muß...

Aber im Kaufhaus heißt es ja auch Hemden ab 10 Euro, obwohl im Regal fast alle Hemden 50 Euro kosten.
Da ist dann aber sofort klar, daß es was kostet und der Kunde kann immer noch zurücktreten wenn der Kassier an der Kasse 50€ verlangt. Bei diesen Internetseiten bekommen die "Kunden" i.d.R. erst eine Rechnung nachdem die Wiederrufsfrist schon abgelaufen ist oder aber die "Dienstleitungs" schon erbracht wurde...

- Danke für das Zeitungsbeispiel: jede Zeitung wirbt mit kostenlosem Probeabo. Kleingedruckt steht immer dabei, dass das Abo automatisch in ein richtiges Abo gewandelt wird, wenn man nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht.
Das steht dann üblicherweise aber direkt mit auf der Probe-Abo-Postkarte mit drauf und nicht im Abschnitt 17.5 der ABG versteckt ;-)

Einig sind wir uns tatsächlich darin, dass es sich um keine eindeutige Preisauszeichnung handelt.
Immerhin schon etwas :-)

Aber mal ehrlich: wenn ich beim BMW Händler vorbeifahre, hängen in den Windschutzscheiben der Autos Schilder mit Aufschriften wie z.B. 399 Euro. Ist zwar unschön aber nicht illegal, wenn dem Kleingedruckten zu entnehmen ist, dass es sich um eine 48 monatige Rate handelt inkl. einer Anzahlung iHv 20.000 Euro ;)
Spätestens beim Abschluß der Leasingvertrages wird der Händler dann aber darauf hinweisen, daß dies die Monatsraten sind. Sollte da nur 399€ im Fenster stehen und nicht 399€/Monat dann wäre das womöglich auch stark Abmahngefährdet...


Gruß
Borlander
cite-Tag Olaf19
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