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"PC-123-ABC" - harmlose Werbung oder Abzocke?

mr_drehmoment / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
die Paranoia hat mich mal wieder gepackt...

Und zwar hat mein Vater per Bost eine Sendung mit Einlegern für einen Ordner bekommen.
Absender ist:
Meister Verlag GmbH * "PC-123-ABC"-Computer-Wissen, Schritt für Schritt
Lise-Meitner-Straße 4 * 82216Maisach


Also, dieses in Klarsichtfolie eingeschweißte Bündel von Sammelordner-Einlegeblättern, wie man sie so aus der TV-Werbung kennt,
ist nicht explizit als Werbung deklariert. Daher habn weder mein Vater noch ich die Verpackung geöffnet.

Die Website www.pc123abc.com , die auf den Blättern angegeben ist führt auch weiter zur deutschen Website www.pc123abc.de .
Diese Seite scheint sehr auf Senioren ausgerichtet zu sein.
Aber irgendwie krieg ich bei der Website eine Gänsehaut - sei es durch den Vortrag der bei der Website aus den Lautsprechern dudelt oder oder den Text, der sehr nach einer Voltaren-Werbung aussieht...

Ich hab keine Ahnung, wie der Meister Verlag an die Adresse gekommen ist. Ebenso hege ich den Verdacht, dass der Meister-Verlag da eine Abzocke mit meinem Vater plant...

Der Meister Verlag scheint auch so nicht ganz sauber zu sein:
http://www.ra-hahn.de/faq-item+M5e6e9230fca.html?&tx_simplfaq_pi1%5Bcat%5D=40&tx_simplfaq_pi1%5Bfaq%5D=1386

Ich weiss nicht, wass ich jetzt mit dem Zeug machen soll...

Zurücksenden, Anwalt einschalten, Abwarten?

Hat jemand von Euch eine gute Idee?

0180er Telefonnummern Olaf19
0180er Telefonnummern DarkForce
0180er Telefonnummern Olaf19
|dukat| vr96h „hier könnt ihr euch die passende Adresse aussuchen, es gibt bestimmt noch mehr....“
Optionen

Also das ist eigentlich ein super klassischer Fall.

Du hast Ware bekommen, die Du nicht bestellt hast.

Diese Masche war Ende der 80er und Anfang der 90er sehr beliebt.
Im Regelfall war dann eine Rechnung beiliegend, die der Empfänger zahlen sollte.
Wurde nicht gezahlt, wurde der Empfänger anschliessend mit Mahnungen und Drohungen bombardiert.

Die Rechtslage ist aber ziemlich eindeutig.
Der Versender hat das Recht die Ware zurückzufordern.
Dies muss aber dann auf seine Kosten geschehen.
Da die Ware den Kostenaufwand einer Rücksendung nicht wert ist, verzichtetete der Versender häufig auf diese Rücksendung.
Für den Fall, daß eine Rücksendung verlangt wird, bist Du verpflichtet die Ware so etwa 2 Jahre aufzuheben.
Danach geht die Sache dann in Deinen Besitz über. Also am besten bis dahin schön verschweisst lassen.
Mahnungen und Rechnungen kannst Du solange ignorieren, bis ein Mahngbescheid vom Gericht kommt.
Dem Gericht sollte dann ein einfacher Satz genügen: "Ware wurde nicht bestellt" um dann das ganze ad acta legen zu können.
Ob Du dem Versand überhaupt anzeigen musst, das eine irrtümliche Bestellung vorliegt bezweifel ich, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.
Ich habe das mal so aus dem Stehgreif ex memoria referiert, so wie das Thema vor Ewigkeiten in den 90ern bei der ZDF Sendung WISO behandelt wurde. Damals war das eben noch brandaktuell. Ich glaube jedenfalls nicht, das sich seitdem die Rechtslage grundlegend geändert hat.
Irrtümer vorbehalten.
MfG
Dukat