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wer kennt sich mit ebay und der rechtslage aus?

meverick / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,
ich habe folgende frage ggf. hat das ja schonmal einer mitgemacht oder davon gehört.
Ich habe bei ebay auf ein notebook geboten, neupreis ca. 1300 euro.
Nun war ich höchstbieter, die auktion lief aber noch über 3 tage.

Diese Auktion wurde nun vom Verkäufer vorzeitig beendet.
Auf Anfrage von mir, hatte er die auktion abgebrochen weil der artikel vorzeitig verkauft wurde.

Soweit klar.
Einen Tag später bekomme ich eine mail (alle mails gingen über ebay), ob ich das notebook nicht doch haben will, der andere käufer
hatte abgesagt.

Ich hab nun mit dem verkäufer einen preis ausgemacht, der uns beiden passte und auch gleich von mir überwiesen wurde.

Jetzt meine Frage:
Was kann ich machen, wenn ich meinen Artikel nicht bekommen habe?
Ebay melden, Rechtsanwalt usw. ist klar. Nur vielleicht hat hier jemand ne ahnung ob ich da überhaupt ne chance habe.
Da er die auktion ja abgebrochen hatte, kam kein Kaufvertrag zustande, bin ich da richtig?`(hoffentlich nicht!!!)

Hoffe das sich hier jemand bisschen auskennt und mir ggf. sagen kann
ob es überhaupt ne chance hat dem teil hinterherzurennen.
Eine Anzeige wegen betrug wäre klar, nur hab ich chance auf mein geld oder das notebook ohne beendete auktion.

Der mailverkehr beweist ja die verkaufsabsichten des verkäufers.

MfG

Für die Zukunft Pumbo
Olaf19 meverick „wer kennt sich mit ebay und der rechtslage aus?“
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Zitat ebay, Hinweis beim Verfassen einer Nachricht an einen anderen ebay-User:

Es verstößt gegen eBay-Grundsätze, über Meine Nachrichten anderen eBay-Mitgliedern einen Artikel zum Kauf oder Verkauf außerhalb von eBay anzubieten.

eBay-Mitglieder, die solche Transaktionen außerhalb von eBay abschließen, können weder unseren Käuferschutz noch das Bewertungssystem nutzen. Mitglieder, die derartige Angebote per E-Mail erhalten, sollten dies unbedingt bei eBay melden.
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So weit - so gut.

Jetzt frage ich mich nur: Wenn man sich auf ein derartiges zweifelhaftes Angebot bereits eingelassen hat und es dann erst ebay meldet - kommt das nicht einer "Selbstanzeige" gleich? Oder ist es nur der Verkäufer, der dann Ärger mit ebay hat? Zu einem Vertrag gehören immer zwei - nach meinem Verständnis geht die Schuldfrage aus ebay-Sicht 50:50 aus.

Das Mindeste ist, dass ebay sagt, sorry - wir können nichts für Sie tun, wenn Sie sich auf einen Verkäufer einlassen, der das ebay-System hintergeht.

CU
Olaf