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wer kennt sich mit ebay und der rechtslage aus?

meverick / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,
ich habe folgende frage ggf. hat das ja schonmal einer mitgemacht oder davon gehört.
Ich habe bei ebay auf ein notebook geboten, neupreis ca. 1300 euro.
Nun war ich höchstbieter, die auktion lief aber noch über 3 tage.

Diese Auktion wurde nun vom Verkäufer vorzeitig beendet.
Auf Anfrage von mir, hatte er die auktion abgebrochen weil der artikel vorzeitig verkauft wurde.

Soweit klar.
Einen Tag später bekomme ich eine mail (alle mails gingen über ebay), ob ich das notebook nicht doch haben will, der andere käufer
hatte abgesagt.

Ich hab nun mit dem verkäufer einen preis ausgemacht, der uns beiden passte und auch gleich von mir überwiesen wurde.

Jetzt meine Frage:
Was kann ich machen, wenn ich meinen Artikel nicht bekommen habe?
Ebay melden, Rechtsanwalt usw. ist klar. Nur vielleicht hat hier jemand ne ahnung ob ich da überhaupt ne chance habe.
Da er die auktion ja abgebrochen hatte, kam kein Kaufvertrag zustande, bin ich da richtig?`(hoffentlich nicht!!!)

Hoffe das sich hier jemand bisschen auskennt und mir ggf. sagen kann
ob es überhaupt ne chance hat dem teil hinterherzurennen.
Eine Anzeige wegen betrug wäre klar, nur hab ich chance auf mein geld oder das notebook ohne beendete auktion.

Der mailverkehr beweist ja die verkaufsabsichten des verkäufers.

MfG

oooho lexmartin „Hallo, ich habe ein ähnliches Problem bei Ebay, nur das ich die Ware sprich...“
Optionen

Hallo Steppi,

240 EUR, ist ja nicht gerade wenig!

Nur sag mir bitte: Warum hast Du erst satte 30 Tage gewartet und es nicht schon viel früher bei Ebay gemeldet?

> Ich warte heute noch auf eine positive Reaktion von Ebay!!! Leider nichts!!!
10.11., dass ist ja schon drei Monate her!!! Und noch keine Rückmeldung von Ebay?
Ja mei, bei solchen unbequemen Sachen muss man natürlich extrem hartnäckig dran bleiben...
Und wenn Du täglich 50 oder 100 Mails an Ebay schickst - halt bis sie sich deiner Sache gebührend annehmen.
Wenn die Situation jedoch wie bei Dir zu entgleiten droht, sollten weitere Schritte nur noch schriftlich erfolgen.
(Einschreiben mit Rückschein oder Fax!)

Alternativ könntest Du auch Ebay wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen. :-)

> Das einzige was hier zu helfen scheint, ist der Weg zum Anwalt, wobei es nur sehr wenige gibt die sich auf das Internetrecht spezialisiert haben.
Noch schwerer ist, einen zu finden, den man auch bezahlen kann. ;)

Frage den Ebay-Service doch mal, ob sie es lieber sehen würden, wenn Du in dieser Sache an anderer Stelle um Hilfe bittest, z. B. bei C-Bild, oder so. Würde mich sehr wundern, wenn die nicht umgehend reagieren!

Gruß oooho

Für die Zukunft Pumbo