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News: Ganz normal: Aufforderung zu Straftaten

Industrie verseucht P2P-Netze mit Fakes

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon seit Jahren verseucht die Industrie P2P-Netze mit defekten Lockvogel-Dateien: Schrille Piepstöne in MP3s, Abbruch von langen Downloads bei 90% oder einfach Schrottdateien sind einige Beispiele. Jetzt sind einige Server identifiziert worden, die solche Müll-Torrents verbreiten.

Das Perfide daran: Wer den Müll auch noch runterlädt, dessen IP-Adresse wird gespeichert, eine Anzeige ist oft die Folge. Am besten sperrt man daher solche Server im eigenen Client.

Über die IP-Adressen der Lockvogel-Server wurde die Firma Media Defender ausfindig gemacht, die im Auftrag der Industrie Piraten jagt. Server dieser Firma hosten Torrents für Audio- und Video-Dateien, deren Rechte bei verschiedenen Firmen liegen, die u.a. von der MPAA vertreten werden.

Weitere Informationen: Torrentfreak

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Olaf19 ObiWan2 „Hi ! Ich verstehe das ganze nicht! 1. Ist die Gesetzeslage nicht so dass wenn...“
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Hi ObiWan,

1. Ist die Gesetzeslage nicht so dass wenn ich was anbiete (Anstiftung zu einer Straftat) und der es runterläd sich beide strafbar machen.

Das hat mit "Anstiftung zu einer Straftat" überhaupt nichts zu tun. Wenn du ein urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädst, bietest du anderen damit die Möglichkeit, es sich illegal herunterzuladen, wodurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte (d.h. wenn der Herunterladende "kaufwillig" war, auf den Kauf aber verzichtet, weil er die Möglichkeit zum Download hatte). Deswegen ist das verboten. Dass sich beide strafbar machen, ist wiederum richtig, nur nicht aus dem von dir genannten Grund.

2. Wenn man jemanden vorhält eine Datei aus dem P2P-Netzwerk (Benutzung ist ja nicht verboten) gesaugt zu haben die urheberrechtlich geschützt ist, aber sich anschließend nicht die Datei ist um die es sich handelt (Abbruch nach 90%, MP3 mit Piepton), was will man dem den jenigen vorwerfen ???

Ganz einfach: bereits der Versuch ist strafbar. Wenn du eine Fake-Datei herunterlädst, wolltest du ja in Wirklichkeit ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterladen - dass dir das nicht gelungen ist, ist ja nicht dein "Verdienst".

3. ich kenne genug Fälle wo mittlerweile die Private Rechtschutz das Übernimmt und sich um solche Sachen Kümmert (verläuft im Sande).

Klingt interessant, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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zensiert!! woreschi
Richtig... Olaf19
- hulk 8150
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