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eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?

Newcomer1 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hatte dieser Tage einen Schaden an einem Hyundai-Satelliten-Receiver -
war unstrittiger Gerätedefekt und auch innerhalb der zweijährigen Garantiezeit.

Ich also zum Verkäufer , in seinen Laden hin und noch gefreut , das ich jemandem " Vor Ort " mein Vertrauen und dementsprechend auch mehr Geld gegeben hatte ...

Receiver wurde dann an eine ca. 100 km entfernte Werkstatt gesandt und auch anstandslos repariert ..... weil ja innerhalb Garantiepflicht .....

Als mich aber dann der Händler anrief , das das Gerät wieder bei ihm eingetroffen ist und ich es abholen könne , da verlangte er 7 Euro von mir , weil er ja schließlich mein Produkt verschicken habe müssen , bzw. ich ja das auch gern von mir zu Hause aus tun hätte können und er letztendlich auch nix mit der Geräte-Garantie zu tun habe ........ hier stehe ausschließlich der Hersteller in der Pflicht.


Hmm .... wenn dies tatsächlich vollständig rechtens ist , dann wüßte ich nicht , was mich jemals wieder dazu bewegen sollte , ein Produkt beim Händler " vor Ort " zu kaufen und wie in diesem Fall , fast 100 Euro mehr auszugeben .... wenn ich dann ohnehin selbst für entstehende Kosten aufkommen muß , bzw. das Gerät sowieso durch die Gegend versandt werden muß .......

Weiß jemand ob Geräte-Garantie-Abwicklungen , für den Kunden , grundsätzlich kostenfrei zu sein haben , oder ob dieses Vorgehen allgemein gängige und gültige Praxis ist ?


Vielmals Merci


Markus

Garantie im BGB out-freyn
So isses ! schnaffke
holger47 Newcomer1 „eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?“
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Au weia. Da ist ja einiges durcheinander bei den Comments. Also: Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, wobei innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen wird, das der Schaden von Anfang an bestanden hat. Danach tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft: Wenn der Händler es so will, musst du nachweisen, das der Fehler von Anfang an vorhanden war. Das kann man in der Regel vergessen. De Facto bleibt es also meistens bei 6 Monaten gesetzlicher Gewährleistung. Innerhalb dieser 6 Monate kannst du den Verkäufer auf jeden Fall verhaften und ihn den Schadensfall kostenlos reparieren lassen.
Die gesetzliche Gewährleistung bekommst du nur und ausschließlich vom Verkäufer, sprich dem Händler. Der Hersteller hat nichts damit zu tun. Der Hersteller kann, genau wie der auch Händler, eine Garantie geben. Diese Gerantie ist eine freiwillige Leistung und kann von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden: Kostenloser Versand, eine feste oder auch prozentuale Selbstbeteiligung und so weiter.
Wobei du das Gerät natürlich auch selber hättest einschicken können.