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eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?

Newcomer1 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hatte dieser Tage einen Schaden an einem Hyundai-Satelliten-Receiver -
war unstrittiger Gerätedefekt und auch innerhalb der zweijährigen Garantiezeit.

Ich also zum Verkäufer , in seinen Laden hin und noch gefreut , das ich jemandem " Vor Ort " mein Vertrauen und dementsprechend auch mehr Geld gegeben hatte ...

Receiver wurde dann an eine ca. 100 km entfernte Werkstatt gesandt und auch anstandslos repariert ..... weil ja innerhalb Garantiepflicht .....

Als mich aber dann der Händler anrief , das das Gerät wieder bei ihm eingetroffen ist und ich es abholen könne , da verlangte er 7 Euro von mir , weil er ja schließlich mein Produkt verschicken habe müssen , bzw. ich ja das auch gern von mir zu Hause aus tun hätte können und er letztendlich auch nix mit der Geräte-Garantie zu tun habe ........ hier stehe ausschließlich der Hersteller in der Pflicht.


Hmm .... wenn dies tatsächlich vollständig rechtens ist , dann wüßte ich nicht , was mich jemals wieder dazu bewegen sollte , ein Produkt beim Händler " vor Ort " zu kaufen und wie in diesem Fall , fast 100 Euro mehr auszugeben .... wenn ich dann ohnehin selbst für entstehende Kosten aufkommen muß , bzw. das Gerät sowieso durch die Gegend versandt werden muß .......

Weiß jemand ob Geräte-Garantie-Abwicklungen , für den Kunden , grundsätzlich kostenfrei zu sein haben , oder ob dieses Vorgehen allgemein gängige und gültige Praxis ist ?


Vielmals Merci


Markus

Garantie im BGB out-freyn
Newcomer1 luttyy „Hmm..., stell dir mal vor, das machen 100 Kunden im Monat. Das kann so ein...“
Optionen

wohl wahr .......... geb ich Dir soweit recht .......... türlich gibt es Internet ;-)

Aber , was ist dann der beim Kauf des Gerätes angepriesene " Service des Ladens vor Ort " an mich , als Kunde ?

Und was sollte mich , als Verbraucher , dazu bewegen nochmals mehr Geld als nötig auszugeben , wenn der Verkäufer an sich mit Garantie-Gewährung eh nix zu tun hatt , bzw. ich entstehende Kosten ohnehin selbst trage und der Händler faktisch nur als Paket-Vermittler auftritt und bei ihm gekaufte Ware selbst auch " einsenden " muß ?

Hier kommt dann tatsächlich das von Dir erwähnte Internet wieder zur Anwendung ......... und erspart so oder so unnötige Ausgaben

Was aber wiegesagt dem Einzelhandel vor Ort im Existenzkampf nicht dienlich sein kann.

So isses ! schnaffke