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News: Verirrung im Firmengeflecht

Erneuter Sieg für Filesharer

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon letztes Jahr machte die Story von Shawn Hogan die Runde, der den Film Meet the Fockers per P2P verteilt haben soll und dafür 2500 Dollar an die MPAA zahlen sollte, damit diese den Fall nicht weiter verfolgt. Doch das klagende Studio besaß gar keine Rechte an dem Film.

Die Situation ist immer die Gleiche: Vermeintlich erwischte Filesharer (natürlich auch richtige) sollen eine Summe, meistens mehrere tausend Dollar, an die MPAA entrichten (die die Rechte der Filmfirmen vertritt), damit es nicht zum Prozess kommt. Was meistens klappt, funktioniert aber nicht immer: In diesem Fall kam dem angeblichen Filesharer Hogan, der alles abstreitet, mehr oder weniger der Zufall zur Hilfe. Während der Vorbereitungen zum Prozess entdeckten sein Anwalt und er, dass die klagende Firma die Rechte an dem fraglichen Film erst nach Einreichung der Klage von einer Tochterfirma übertragen bekam, mithin die Klage nichtig ist.

So ein Zufall ist natürlich nicht wirklich hilfreich für erwischte Filesharer, aber es ist ein weiterer Beweis dafür, dass es sich lohnen kann, wenn man sich wehrt.

Quelle: Techdirt

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Naja... SirHenrythe3rd
gerhard38 SirHenrythe3rd „Naja...“
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Du wirst bald entdecken, dass es bei den zahlreichen Artikeln und Postings zu diesem und ähnlichen Themen nicht um Moral und Anstand geht, sondern wie man sich Software, Musik, Filme und TV beschaffen kann, ohne dafür das zu zahlen, was die Hersteller / Lieferanten dafür haben möchten, und wie man sich gegebenenfalls verhalten muss, wenn man erwischt wird.

Da niemand als Betrüger, Gauner, Dieb, ... dastehen will, bekommt das ganze dann doch noch ein moralisches Mäntelchen: "Die böse Software-, Musik-, Filmindustrie verlangt viel zu viel Geld für ihre Produkte, machen viel zu viel Profit, da ist es dann nur gerechtfertigt, wenn man sich durch Raubkopien schadlos hält." "Denen entsteht ja kein Schaden, denn bei meinem geringen Taschengeld hätte ich mir das ohnehin nicht gekauft, also haben die auch keinen Verdienstentgang, wenn ich es mir kopiere" usw. usw. Auf etwas einfach zu verzichten, weil man es sich nicht leisten kann oder leisten will, das kommt halt nicht in Frage, wenn man es so locker und fast spurlos stehlen kann. (Hab ich "stehlen" gesagt?)

Da nun aber jedem klar ist, dass das, was er da raubkopiert, vervielfältigt oder kopierschutzknackt gesetzwidrig ist (wobei es belanglos ist, ob das Gesetz an sich gut ist oder nicht, es ist eben so, wie es gerade ist), wird mit Aufmerksamkeit verfolgt, wie entsprechende Gerichtsverfahren enden.

Um einen Vergleich zu bemühen: Wenn jemand eine Brieftasche mit Geld verliert und jemand anderer findet sie, bringt sie jedoch nicht zur Polizei sondern steckt das Geld selbst ein: Nach Auffassung einiger ist der "Finder" so lange kein Dieb, solange er nicht gerichtlich verurteilt wurde: In diesem Fall wird gern die Rechtsstaatlichkeit bemüht, dass für jemanden so lange die Unschuldsvermutung gilt, solang er nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Und da der "Finder" dem "Verlierer" die Brieftasche ja nicht gestohlen hat, sondern letzterer sie selbst verloren hat, sie könnte auch irgendwo hingefallen sein, in einen Fluss oder sonstwohin - also "selber schuld" ist -, hat er dem Verlierer aktiv auch keinen Schaden zugefügt, sondern die Brieftasche ist ihm - wie herrenloses Strandgut - in den Schoß gefallen. Für den "Finder" geht es daher darum, wie er sich verhalten muss, damit man ihm die Fundunterschlagung nicht nachweisen kann. Bei seinem eigenen Verhalten pfeift er gerne auf die Rechtsstaatlichkeit und dass er seinen Fund eigentlich melden müsste, die Rechtsstaatlichkeit fordert er nur von den verfolgenden Instanzen. Aus seiner Sicht ist es dann sicher ein grandioser Sieg, wenn ihm das gelingt. Es prallen hier sozusagen 2 Rechtsauffassungen aufeinander: Die Auffassung des common sense: Dieb ist, wer etwas stiehlt - und der juridischen: Dieb ist, wem ein Diebstahl nachgewiesen werden konnte.

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@Gerhard38 eidannemo