User Paul Wilke wurde von der Musikindustrie das Übliche vorgeworfen: Musiktausch über P2P. Statt aber zu zahlen, wie es die meisten machen, hat er sich zur Wehr gesetzt und seinerseits die Industrie verklagt - und gewonnen! Zumindest wurde das Verfahren vergangene Woche eingestellt.
In seiner Gegenklage führte Wilke an, dass er niemals P2P-Software benutzt habe und auch keine gesaugten Musikstücke besitzt. Sogar seine Festplatte wurde untersucht, auf der sich Spuren von Disk-Cleaning-Software fanden.
Name, IP-Adresse und eine Liste von Musiktiteln reichen offenbar nicht für eine Verurteilung aus. Klarheit darüber herrscht aber nicht. Der Fall zeigt jedoch, dass man gute Chancen hat, wenn man sich nur wehrt.
Quelle: Ars Technica
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Hi,
solang die Geld haben um gegen kleine Leute mit schmalem Geldbeutel zu klagen, kann es denen doch nicht schlecht gehen und wie oft muß man denn für ein und den selben Titel zahlen, wenn der gesaugt wurde und deren Besitzer das Ding bezahlt hat, da müßt ja jeder Radiosender, Diskjockey usw. nur noch löhne.
Wo soll das noch hinführen mit diesem Gezanke.
Gruß
"Hör mi net"