Off Topic 20.465 Themen, 227.453 Beiträge

eBay: Warum das nur niemand kauft...?

out-freyn / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Zur Auktion.

Fassen wir mal zusammen:
Es handelt sich offenbar um ein Fundstück (§§ 965 ff. BGB), das nicht beim örtlichen Fundamt abgegeben wurde. Damit ist der Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt, womit dem unehrlichen Finder schon mal bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen.
Darüber hinaus wird der glückliche Auktionsgewinner noch nicht mal Eigentümer des Handys, weil nach § 935 BGB kein gutgläubiger Erwerb abhanden gekommener Sachen möglich ist. (PS: Laut Gerichtsentscheid stehen eBay-Verkäufe öffentlichen Versteigerungen NICHT gleich.)

Der Verkäufer kann seine Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag also gar nicht erfüllen.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
bei Antwort benachrichtigen
charlie62 out-freyn „So kann man es auch machen. Ich hab der Verkäuferin gestern geschrieben und ihr...“
Optionen

Der Sohnemann hilft beim Finden möglicherweise etwas nach:

Klick!

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
bei Antwort benachrichtigen
oh.. ..na gut.. hansapark