Zur Auktion.
Fassen wir mal zusammen:
Es handelt sich offenbar um ein Fundstück (§§ 965 ff. BGB), das nicht beim örtlichen Fundamt abgegeben wurde. Damit ist der Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt, womit dem unehrlichen Finder schon mal bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen.
Darüber hinaus wird der glückliche Auktionsgewinner noch nicht mal Eigentümer des Handys, weil nach § 935 BGB kein gutgläubiger Erwerb abhanden gekommener Sachen möglich ist. (PS: Laut Gerichtsentscheid stehen eBay-Verkäufe öffentlichen Versteigerungen NICHT gleich.)
Der Verkäufer kann seine Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag also gar nicht erfüllen.
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Kommt nicht Hehlerei als Tatbestand auch noch hinzu?
Das kommt nur für den eventuellen Käufer in Frage (§ 259 StGB). Aber sicherlich ist das auch nicht unbedingt verkaufsfördernd :-)
Eher für den Verkäufer, nicht? Wer mit gestohlener Ware "dealt", gilt doch als Hehler - oder bin ich auf dem Holzweg?
Hehler (i.S. des § 259 StGB) ist, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine [...] rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Dieb bzw. unehrliche Finder ist demnach kein Hehler.
Aber Du hast Recht - streng genommen ist in diesem Fall der Sohn der Finder (dessen Alter ist unbekannt); sollte dieser bereits strafmündig sein, macht sich die verkaufende Mutter (wg. eBay-Name) bereits der Hehlerei schuldig. Nachdem es nicht nur einen Hehler geben kann, sondern ggf. eine ganze Kette, hilft dies dem Käufer allerdings nichts - auch er begeht Hehlerei.
wieso soll das handy gestohlen oder gefunden sein?
sie schreibt es wurde auf dem flohmarkt gekauft und sie haben nur kein ladegerät!?
Die Artikelbeschreibung wurde offensichtlich geändert, im Original wurde noch behauptet der Sohnemann hätte das Gerät gefunden...
So kann man es auch machen. Ich hab' der Verkäuferin gestern geschrieben und ihr empfohlen, das Handy aus der Auktion zu nehmen und beim Fundamt abzuliefern, bevor die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam (gemacht) wird...
Der Sohnemann hilft beim Finden möglicherweise etwas nach:
Klick!
oh.. ..na gut..
