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Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen

Redaktion / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen Handy-Nutzer verwenden Prepaid-Karten, auf die Guthaben aufgeladen werden kann, weil die anfallenden Kosten dann eine überschaubare Sache sind. Fast alle Prepaid-Anbieter haben im Kleingedruckten ihrer Verträge allerdings Gemeinheiten vergraben. Beispielsweise, dass das Guthaben einer Karte verfällt, wenn die Karte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgebraucht oder nachgeladen wird.

Mit dieser Masche ist jetzt Schluss. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Verfall von Guthaben auf Prepaid-Karten unzulässig ist. Auch der Verfall von Restguthaben bei Vertragskündigung ist nicht rechtens. Im Prozess ging es nur um den Handyanbieter O2, der eine entsprechende Verfallsklausel in seinen Verträgen hat.

Das Oberlandesgericht fordert mit seiner Entscheidung allerdings auch alle anderen Prepaid-Anbieter auf, die neue Rechtslage zu akzeptieren und ihre Verträge umgehend zu überarbeiten.

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kongking Olaf19 „Hmmm, dann scheinen andere Leute aber reichlich abenteuerliche Bedingungen zu...“
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Hi Olaf, Du hast falsche Info`s.
15 Euro neun Monate "Gnadenschuß", 25 Euro in eineinviertel Jahren bei jeweils neuer Aufladung.
Sollte man als Wenigtelefonierer trotzdem wegbekommen.

Ansonsten siehe Fetzen:
Selbst der "Nichttelefonierer" nimmt eine Leistung in Anspruch, nähmlich die, daß er telefonieren kann.
Ein "stinknormaler" Telekomkunde zahlt Minimum 13 Euro je Monat dafür, das er überhaupt telefonieren darf.

kongking
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und sogar ohne sim -=[AsH]=-