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Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia

Kokosbaer / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Zitat:
... Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln. ...

aus: Heise

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Andreas42 REPI „Nicht vergessen: Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten...“
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Hi!

Meine Anmerkung zielte nur auf Mitleser, die vorschnell folgern könnten "oh, da kann mir ja nichts passieren, soviel sauge ich ja gar nicht".

man kann nicht oft genug sagen, dass die MI mit allem was sie hat, Jagt auf die kleinen Fische machen lässt, in der Hoffnung, dass die losgetretene Tsunamiwelle, dann im Trümmerfeld auch die Lust der nichtgetroffenen zu solchen Abenteuern unterdrückt.

-> Es soll hier die kleinen Leute treffen, egal was ind er Presse berichtet wird und was die Vertreter der Unterhaltungsindustrie von sich geben!

Alle andere wäre aus sicht der Abschreckung auch reichlich sinnlos - da steckt also schon eine nachvollziehbare Logik drin...

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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