Zitat:
... Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln. ...
aus: Heise
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Die US Filmindustrie scheint nun auch "Blutsbrüderschaften" mit Hackern nicht abgeneigt ..., siehe hier...
P.S. Nachdem, was uns alles der Westwind nach Europa trägt, sei es die Cola-Dose, Gen-Mais etc pp, ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann GEMA und Co. hier ebenfalls über neue "Kooperationsmöglichkeiten" nachdenken ...
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