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Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia

Kokosbaer / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Zitat:
... Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln. ...

aus: Heise

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Andreas42 Kokosbaer „Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia“
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Hi!

Nicht vergessen: "Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten zivilrechtlichen Ansprüchen.". AFAIK läuft das unabhängig davon, ob der Staatsanwalt ein Verfahren einstellt, ermittelt oder nicht.

-> Das sind die berühmt berüchtigten Abmahnungen die im Schnitt 3000€ ausmachen sollen!

Bis dann
Andreas

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Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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Kokosbaer Andreas42 „Hi! Nicht vergessen: Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten...“
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Hallo Andreas,
gut aufgepaßt, so steht es im 1. Absatz :-)

Fest steht allerdings, dass die in der jüngsten Aktion ermittelten Nutzer sowohl mit straf- als auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

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REPI Andreas42 „Hi! Nicht vergessen: Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten...“
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Nicht vergessen: "Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten zivilrechtlichen Ansprüchen.". AFAIKbild läuft das unabhängig davon, ob der Staatsanwalt ein Verfahren einstellt, ermittelt oder nicht.

-> Das sind die berühmt berüchtigten Abmahnungen die im Schnitt 3000€ ausmachen sollen!



Und um die geht es der MI doch wohl in aller erster Linie, zumal diese abschreckender sind als alle strafrechtlichen Verfolgungen.
Den Anwälten der MI geht es nur darum die Adressen zu den ermittelten IP's zu erhalten.

Wie ich schon oft geschrieben habe, würde Deutschland hier seine Gesetze an internationalen Standard anpassen, nämlich dass die erste Abmahnung immer ohne Gebühren ist, wäre diese Massnahme für die MI und ihrer Rechtsanwälte (mit der Lizenz zum Gelddrucken) völlig uninteressant.
Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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Andreas42 REPI „Nicht vergessen: Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten...“
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Hi!

Meine Anmerkung zielte nur auf Mitleser, die vorschnell folgern könnten "oh, da kann mir ja nichts passieren, soviel sauge ich ja gar nicht".

man kann nicht oft genug sagen, dass die MI mit allem was sie hat, Jagt auf die kleinen Fische machen lässt, in der Hoffnung, dass die losgetretene Tsunamiwelle, dann im Trümmerfeld auch die Lust der nichtgetroffenen zu solchen Abenteuern unterdrückt.

-> Es soll hier die kleinen Leute treffen, egal was ind er Presse berichtet wird und was die Vertreter der Unterhaltungsindustrie von sich geben!

Alle andere wäre aus sicht der Abschreckung auch reichlich sinnlos - da steckt also schon eine nachvollziehbare Logik drin...

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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bimex1 Kokosbaer „Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia“
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So kann es z.B. aussehen, wenn der "lange Arm des Gesetzes" Delinquenten freundlich, aber bestimmt, den richtigen Weg weist ...



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bimex1 Kokosbaer „Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia“
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Die US Filmindustrie scheint nun auch "Blutsbrüderschaften" mit Hackern nicht abgeneigt ..., siehe hier...

P.S. Nachdem, was uns alles der Westwind nach Europa trägt, sei es die Cola-Dose, Gen-Mais etc pp, ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann GEMA und Co. hier ebenfalls über neue "Kooperationsmöglichkeiten" nachdenken ...

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