Habe heute den Brief von besagten Rae Schutt u. Waetke erhalten indem ich 300 € zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll.
Habe dieses spiel aber kuriserweise weder gezogen noch angeboten!
Was soll ich jetzt machen, habe nur frist bis zum 24 05!!!!
HILFE!!!!
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> Wenn ich mein Auto im Hof stehen lasse und der Schlüssel steckt und jemand damit gegen den Baum fährt bin ich doch auch nicht schuld?
Hi Balzhofna,
du bringst hier ein sehr schönes Beispiel für grobe Fahrlässigkeit. Selbstverständlich trifft dich in dem Fall eine erhebliche Mitschuld.
Wenn du den Schlüssel einfach stecken lässt, gehst du nicht nur das Risiko ein, dass das Auto geklaut wird - das interessiert nur dich und sonst allenfalls noch deine Versicherung - sondern du riskierst auch, dass jemand mit dem geklauten Auto Riesenschabernack anstellt. Gegen den Baum fahren - das geht ja noch. Es könnte genau so gut von Bankräubern als Fluchtauto benutzt werden, oder ein 12-jähriger macht damit eine Spritztour und fährt ein Kind tot :-(
Auch wenn du in dem Fall selbst der Geschädigte bist, trägst du eine große Mitverantwortung für die Folgen. Beim WLAN dürfte es nach meinem Rechtsverständnis nicht viel anders sein - siehe auch Marcus Kosek.
CU
Olaf