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Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm

Josef Wappler / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Habe heute den Brief von besagten Rae Schutt u. Waetke erhalten indem ich 300 € zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll.
Habe dieses spiel aber kuriserweise weder gezogen noch angeboten!
Was soll ich jetzt machen, habe nur frist bis zum 24 05!!!!
HILFE!!!!

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Andreas42 Josef Wappler „Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm“
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Hi!

Du musst dich vor allem weiter informieren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Logistep_AG

Ich kann dir nicht sagen, ob das Einschalten eines Anwaltes nötig ist, es erscheint mir aber ratsam darünber nachzudenken.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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dirk42799 Josef Wappler „Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm“
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wenn Du vor Dir und Deinem Gewissen zu 100% sicher bist, daß Du die Dir zur Last gelegte Tat nicht begangen hast, also das konkret benannte Programm weder heruntergeladen noch angeboten hast, dann kann Dich das alles recht kalt lassen.

Nicht zuletzt die genannten Fristen scheinen mir eindeutig unwirksam:
davon ausgehend, daß der Brief heute angekommen ist und nur als einfacher Brief zugestellt wurde, nehme ich an, daß das Schreiben das Datum von gestern oder vergangenen Donnerstag/Freitag trägt.
Eine Frist bis zum 24.05.2006 wäre dann schon zu kurz bemessen und als solche unwirksam.

Mein Tip:
liegen lassen und nicht beachten, aber auf jeden Fall abheften und nicht wegwerfen!
Nicht selten sind solche Briefe Nepp.

Laß mich mal weiterraten:
da steht drin "zusammen mit Firma XY haben wir herausgefunden, daß Sie dieses oder jenes über edonkey & Co. geladen haben. Die Klage bei Gericht wurde bereits eingereicht, aber wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bleiben jetzt nur noch die zivilrechtlichen Dinge... (wie z. B. das Geld, das die wollen)"
Quizfrage: wenn Du Beteiligter eines Verfahrens wärst, glaubst Du, das zuständige Gericht würde Dir das dann nicht mitteilen? ;-)

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Josef Wappler dirk42799 „wenn Du vor Dir und Deinem Gewissen zu 100 sicher bist, daß Du die Dir zur Last...“
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Ja, genau.
Das ist der genaue Wortlaut des Schreibens!

Gruß, Luvgirl

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rill Josef Wappler „Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm“
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Rechtlichen Rat/Beistand kann und darf ich Dir nicht geben. Ich würde Dir raten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Eventuell liegen hier Formfehler vor, da eine Frist von einem Tag - nach meinem Rechtsverständnis - nicht sein kann. Schutt & Waetke sind auf jeden Fall für Massenabmahnungen bezüglich Urheberrechtverletzungen "bestens" bekannt.

Lnks zum Thema Abmahn(welle):
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, alternativer Link mit PDF
Urheberrecht im Internet
Abmahnwelle e.V.
Abmahnwarner
Die Lehre von der Abmahnung für Homepage-Betreibende (u. a. Info zu Fristen)
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr (Download der Promotion "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet")
Internet-Recht-onlin (Links!)
www.smartbroking.de (Infos zu Abmahnungen, Grundsatzurteile, Forum)
Aktion: Rettet das Internet!
Unnötig, völlig unnötig ... eine Tragikomödie mit Erläuterungen in III Akten
AdvoGraf


rill

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Nörgler Josef Wappler „Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm“
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Vielleicht solltest du zumindest dir gegenüber erst einmal im klaren darüber sein, ob du Filesharing gemacht hast oder nicht. Wenn ja, dann könnte es ja unter Umständen sein, dass du eine Datei unter irgendeinem anderen Namen geladen hast und letzten Endes war es dann doch besagtes Spiel. Es könnte natürlich auch sein, dass das ganz clevere Jungens sind, die deine IP herausbekommen haben, weil du legales Filesharing (z. B. sharen einer Linuxdistribution und dergleichen) betrieben hast und dich und andere jetzt pauschal abzocken möchten. Eigentlich dürfte dieser Punkt dem wahren Sachverhalt sehr nahe kommen. Du solltest dir eben wie auch oben schon angesprochen unbedingt darüber im klaren sein, was du gemacht hast und was nicht. Aus purer Luft haben die dieses Schriftstück in meinen Augen nicht formulieren können.

Armes Deutschland!
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Josef Wappler Nörgler „Vielleicht solltest du zumindest dir gegenüber erst einmal im klaren darüber...“
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Hallo!

Wie schon gesagt, ich habe mir wohl über Emule viele Folge von emergency Room und ein paar Updates runtergeladen.
Aber das was mir vorgeworfen wird, habe ich definitiv nicht gemacht!

Gruß, Luvgirl

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binjetzt30 Josef Wappler „Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm“
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Hallo,

um es vorweg zu sagen: du solltest wirklich nochmal scharf nachdenken, ob Du auf keinen Fall Anlasss zur Abmahnung gegeben hast! Jetzt aber zum wesentlichen:

1. Zu kurz bemessene Fristen bezwecken regelmäßig nur eines: der Empfänger soll in Zeitdruck geraten um a) sich nicht hinreichend informieren zu können und b) zu unüberlegten Reaktionen verleitet zu werden. Dies gilt übrigens nicht nur in dieser Situation sondern überall im täglichen Leben.

Dies darfst Du allerdings nicht zulassen. Daher: es kann nicht sein, dass wenn der Brief dich heute erreicht hat, der Empfänger bereits morgen die Unterlassungserklärung im Briefkasten hat. Schließlich mußt Du zumindest Gelegenheit haben, dich hinreichend zu informieren (z. B. bei einem Anwalt) bzw. müßtest Du zumindest Gelegenheit haben, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und im Original zu übersenden. Der Postweg ist mit mindestens einem Tag zu veranschlagen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen bezüglich SEHR KURZER Fristen: im gewerblichen Bereich, die hier allerdings nicht vorliegen.

Wenn Du möchtest, kannst Du allerdings vorsorglich die Kanzlei zur Verlängerung der Frist um 14 Tage auffordern mit der Begründung, dass Du zunächst einen Anwalt konsultieren möchtest und dieser auch zunächst über die Lage informiert werden muss, bevor sie beurteilen kann.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Du diesbezüglich von der Kanzlei nichts hören würdest, solche Kanzleien bestätigen Fristverlängerungen in der Regel nicht.

Es ist allerdings wie gesagt auch gar nicht nötig, da statt der unangemessenen Frist ohnehin eine zureichende Frist (je nach Fall mindestens 10 - 14 Tage) gelten, ohne dass man Dir hieraus einen Strick drehen könnte. Die kurze Fristsetzung ist wie oben geschildert nur ein psychologisches Mittel (das jetzt natürlich nicht mehr wirkt, da wir es ja durchschaut haben, gelle?)

2. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, weshalb Du überhaupt abgemahnt wurdest bzw. wie die Sache weitergeht. (Mit weshalb meine ich, warum Du z. B. nicht gleich verklagt wurdest). Im nachfolgenden ist beschrieben, wie es aussieht, wenn Du tatsächlich die Rechte von Dritten verletzt haben solltest:

Nun: die Abmahnung soll Dir Gelegenheit geben, Deiner etwaigen rechtswidrigen Handlung kostengünstig Einhalt zu gebieten. Dies bedeutet: Du wirst darauf aufmerksam gemacht, dass Du die Rechte des anderen verletzt hast und Du erhälst die Gelegenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese hat folgenden Zweck. Dadurch beseitigst Du die Gefahr einer Wiederholung deiner rechtswidrigen Handlung; schließlich verpflichtest Du dich im Wiederholungsfalle eine Vertragsstrafe zu bezahlen.

Un da kommen wir auch schon zum Knackpunkt: Du bist lediglich verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die hinreichend geeignet ist, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Du bis allerdings nicht verpflichtet, die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. Du kannst also eine ganz andere Erklärung fertigen oder auch Teile der beigefügten Erklärung rausstreichen.

Deshalb müßtest Du folgendes prüfen:

A. Ist die beschriebene Handlung, die Du auf Grund der Erklärung nicht mehr machen darfst zu weit gefaßt? (Beispiel: Abmahnung wegen eines bestimmten Programmes, Laut Erklärung würdest Du Dich verpflichten, überhaupt keine Programme mehr anzubieten. Würdest Du dies nicht einschränken, dürftest du zukünftig auch keine Programme mehr anbieten, für die der Abmahnende gar nicht das Urheberrecht mehr besitzt)

B. Ist die Vertragsstrafe zu hoch bemessen? (Beispiel: sehr gerne wird ein hoher Betrag angesetzt, um zumindest immer gleich die Zuständigkeit des Landgerichts auf Grund des Streitwerts zu haben. Es könnte allerdings auch ausreichen, eine geringere Vertragsstrafe in die Erklärung aufzunehmen, um dennoch die Wiederholungsgefahr der rechtswidrigen HAndlung zu beseitigen. Im Einzelfall könnte auch eine Vertragsstrafe von z. B. € 500 ausreichend sein)

C. Ist in der Erklärung die Verpflichtung enthalten, die Rechtsanwaltskosten zu erstatten? (Beispiel: die € 300 könnten zu hoch bemessen sein. Wenn Du tatsächlich Grund zur Abmahnung gegeben hast, hat der Verletzte ohnehin einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz und somit auch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung. Wenn Du Dich aber in der Erklärung zur Übernahme der wahrscheinlich mit genauem Betrag bezeichneten Anwaltskosten verpflichtest, hat er daneben noch einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung der Kosten, also den vertraglichen neben dem gesetztlichen. Folge: In dem meisten Fällen verlangen die Anwälte viel zu hohe Gebühren. Wenn die Kosten als Schadensersatz geltend gemacht werden, müßte man Dir beweisen, dass die GEbühren nicht überhöht sind. Wenn Du Dich aber erst einmal vertraglich verpflichtet hast, die GEbühren in dieser Höhe zu zahlen, dann hast Du den schwarzen Peter und kommst da nur schwer raus.

Außerdem wie oben erwähnt: Du bist nur zur strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, wenn Du weitere Konsequenzen vermeiden möchtest. Wenn Du den Passus zur Übernahme der Anwaltskosten durchstreichst, berührt dies den Rest ja nicht. Ich würde also den Passus auf alle Fälle immer streichen, schaden tut es zumindest nicht, nur nützen.

3. Was passiert eigentlich, wenn Du tatsächlich Mist gebaut hast und die Gelegenheit zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten nicht wahrnimmst und stattdessen gar nicht reagierst?

Nun: die Anwälte wären gut beraten, zumindest eine angemessene Frist zu warten (also deutlich länger als bis zum 25.05.06! Danach könnte es sein, dass man gegen Dich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bewirken wird. Diese wird in der Regel erlassen, ohne dass man Dich vorher anhört und bleibt bei Erlaß auch erst einmal bestehen, das heißt, wenn gegen Dich eine solche richterliche Verfügung besteht, müßtest Du bei einer weiteren Zuwiderhandlung (Du merkst schon, die einstw. Verf. soll in erster Linie dazu dienen, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen!) mit einem Ordnungsgeld/Ordnungshaft rechnen.

Und jezt kommt der taktische Hintergrund: wenn man also gar nicht reagiert können die Anwälte also zunächst nur einfach die einstw. Verf. gegen Dich erwirken.

Der Unterschied zeigt sich, wenn Du tatsächlich nochmals den Rechtsverstoß begehst:

Unterzeichnest Du die Unterlassungserklärung, bekommt der abmahnende Rechteinhaber (also nicht die Anwälte, die bekommen zusätzlich ihr teures und meist zu hoch berechnetes Honorar von Dir) die in der Unterlassungserklärung bezeichneten Vertragsstrafe als Mindestschadensersatz.

Wenn allerdings eine einstweilige Verfügung gegen die besteht, mußt Du ein Ordnungsgeld an die Staatskasse bezahlen.

In beiden Fällen muss sich natürlich erst der Rechteinhaber rühren und versuchen, zu erreichen, dass man Dich zum Zahlen verdonnerst. NUR: im ersten Fall bekommt er das Geld selbst, im zweiten Fall bekommt er keinen müden Cent und alles geht an die Staatskasse. Und jetzt überleg mal, in welchem Fall die Motivation höher ist, "sich mit Dir anzulegen"?!

4. Jetzt kommen wir dazu, dass man sich durch die Abmahnung schließlich auch mit Dir "angelegt" hat. Soll heißen: wenn Du Dir ganz sicher bist, dass die Gegenseite keinerlei Anspruch gegen Dich hat und es sich somit mal wieder um die reine Abzocke mit mafiaähnlichen Methoden handelt, kannst Du die Gegenseite sogar unter Setzung einer (angemessenen) Frist zur Abgabe einer Erklärung dahingehend auffordern, dass man Dir bestätigt, dass ihrem Mandanten/ihrer Mandantin der geltend gemachten Anspruch gar nicht zusteht. Soll heißen: die sollen Dir bestätigen, dass sich die Sache für Dich erledigt hat. Im Falle des fruchtlosen Fristablaufs kannst Du dann eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen und denen Dampf machen.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Du gar nicht soweit gehen willst.

5. Bedenke bitte: die Punkte 2. bis 4. müssen Dich eigentlich nur dann interessieren, wenn Du den Rechtsverstoß tatsächlich begangen haben solltest! Wenn nicht, dann kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen und gar nichts machen. Ja, Punkt 1. ist dann eigentlich auch egal, weil die Frist dann ja auch egal ist. (Aber bitte nichts wegwerfen, vielleicht versuchens die es ja doch noch, dann ist es schon wichtig, alle Unterlagen zu haben).



SO! Ich weiss, dass dies jetzt sehr viel geworden ist, allerdings hoffe ich, dass Du damit auch etwas anfangen kannst bezüglich Deiner Entscheidung, wie es nun weiter geht (und nur dazu sollen meine Ausführungen dienen, eine ausführliche Beratung bei einem kompetenten und vertrauenswürdigen Anwalt (ja die gibt es) ersetzt dies natürlich nicht). Die ganze Materie ist leider sehr komplex und läßt sich nicht in zwei Sätzen ausführen.

Ich hoffe aber, dass Du zumindest etwas beruhigter bist und damit in aller Ruhe Deine weitere Vorgehensweise überlegen kannst.

Bis dahin

Mike






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Balzhofna binjetzt30 „Hallo, um es vorweg zu sagen: du solltest wirklich nochmal scharf nachdenken, ob...“
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Sehr nette Antwort!
Ich sehe das ähnlich wie die Musterungsbescheide von der Bundeswehr^^ Viele Leute lassen diese einfach unter den Tisch fallen, solange sie als normale Briefe ( nicht Versichert und kein Enschreiben ) kommen. d.h. wenn dir derPostler das Briefchen in die Hand gedrückt hat, solltest du Rechtshilfe bei einem Anwalt suchen, sonst, warte erstmal ab, schließlich kann dir dann niemand beweisen, dass du den Brief auch erhalten hast.
Hast du ein ungesichertes W-Lan Netzwerk? Habt ihr mehr als ein Rechner zuhause und/ oder bist du der Einzige, der Zugriff auf das Internet hat? Wenn kein W-Lan vorhanden ist und du dir wirklich zu 100% sicher sein kannst, dass du das NICHT Heruntergeladen hast, kann nur ein Fehler vorliegen...
Andere Frage: Hast du Emule auf deinem Pc installiert, oder irgendwann einmal benutzt?
Wäre nett, wenn du das mal näher erleutern könntest.

Mfg

P.S. Frage an Alle!!!! Wenn ich ein ungesichertes W-Lan Netzwerk mit !!!Router!!! ( dann müssten, alle Pcs im Netzwerk nach Aussen die gleiche Ip haben, oder? Naja, selbst wenn nicht, Anschluss ist Anschluss )Zuhause habe und plötzlich irgendjemand an der Straße mit einem Laptop steht, sich bei mir einklinkt und dann fröhlich herunterläd, bin ich dafür haftbar?
Schließlich bin ich nicht verpflichtet mein W-Lan zu sichern und Emule habe Ich nicht auf dem Pc...

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binjetzt30 Balzhofna „Sehr nette Antwort! Ich sehe das ähnlich wie die Musterungsbescheide von der...“
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Sorry, wenn ich hier zu bazlhofnas Antwort nochmal was klarstellen will:

es geht ausdrücklich nicht darum, ob man Dir die Abmahnung beweisen kann. Im Gegenteil: du trägst sogar das Risiko, dass eine Abmahnung Dich erreicht (siehe die links von rill, muß man halt alles genau durchlesen!).

Ich meine nur, dass wenn eine unberechtigte Abmahnung erfolgt ist, man nicht unbedingt etwas unternehmen muss (aber man kann).

Ansonsten muss man sich seine Vorgehensweise genau überlegen. Ich rate hierbei übrigens ebenfalls dazu eindringlich die links von rill weiter oben genau durchzulesen, die sind nicht schlecht, um sich zu informieren. Im Zweifel gibt es noch mehr Quellen. Ich habe mir vor Aufsetzen meiner langen Antwort nur nicht die Zeit dazu genommen, damit luvgirl gleich in etwa weiss, woran sie ist.

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gelöscht_21112 Balzhofna „Sehr nette Antwort! Ich sehe das ähnlich wie die Musterungsbescheide von der...“
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... die Geschichte mit dem offenen W-LAN mußt Du allerdings erstmal beweisen. Meiner Meinung nach bist Du in diesem Fall in der Beweisschuld.

Sich einfach an die Straßenecke hinstellen und sagen mein W-LAN ist offen, ist mir zu dünn.

vg mk

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Nörgler Balzhofna „Sehr nette Antwort! Ich sehe das ähnlich wie die Musterungsbescheide von der...“
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Schilderst du jetzt einen realen Fall bei dir vor der Haustür in deinem PS oder malst du nur ein Horrorszenario?

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Armes Deutschland!
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Balzhofna Nörgler „Schilderst du jetzt einen realen Fall bei dir vor der Haustür in deinem PS oder...“
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Horrorszenario... Warum bin ich in der Beweispflicht? Ich bin doch der Angeklagte und das muss mir erste bewiesen werden, dass ich das gezogen habe und nicht Herr XYZ der im Nachbarhaus wohnt und mein Netzwerk anzapft!
Sonst könnte ich ja auch sagen, dass ( jetzt nur als Beispiel, also nicht in den falschen Hals bekommen ) ich als Urheber von einer Musikdatei, die im Paulanergarten im W-Lan gezogen worden ist, die Gaststätte auf Schadensersatz verklage, weil es auch der Wirt, der ebenfalls das Netzwerk nutzt getan haben könnte.
Oder sehe ich das falsch?
Mfg

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Nörgler Balzhofna „Horrorszenario... Warum bin ich in der Beweispflicht? Ich bin doch der...“
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Wer sein Netzwerk nicht sichert und es vollkommen offen betreibt, den schützt seine Dummheit bzw. Leichtferigkeit nicht vor Schaden. So oder so ähnlich ist das Sprichwort und das gilt schon seit unzähligen Jahren.

Armes Deutschland!
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Balzhofna Nörgler „Wer sein Netzwerk nicht sichert und es vollkommen offen betreibt, den schützt...“
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Warum denn? Wenn ich mein Auto im Hof stehen lasse und der Schlüssel steckt und jemand damit gegen den Bau fährt bin ich doch auch nicht schuld? Was soll den das?!
Ich kann doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ich jemand die Möglichkeit gebe eine Straftat zu begehen!?
Scheint für mich unlogisch und nicht durchsetzbar.
Mfg

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Nörgler Balzhofna „Warum denn? Wenn ich mein Auto im Hof stehen lasse und der Schlüssel steckt und...“
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Bist du dir da wirklich sicher mit deinem Autovergleich?

Armes Deutschland!
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Olaf19 Balzhofna „Warum denn? Wenn ich mein Auto im Hof stehen lasse und der Schlüssel steckt und...“
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> Wenn ich mein Auto im Hof stehen lasse und der Schlüssel steckt und jemand damit gegen den Baum fährt bin ich doch auch nicht schuld?

Hi Balzhofna,

du bringst hier ein sehr schönes Beispiel für grobe Fahrlässigkeit. Selbstverständlich trifft dich in dem Fall eine erhebliche Mitschuld.

Wenn du den Schlüssel einfach stecken lässt, gehst du nicht nur das Risiko ein, dass das Auto geklaut wird - das interessiert nur dich und sonst allenfalls noch deine Versicherung - sondern du riskierst auch, dass jemand mit dem geklauten Auto Riesenschabernack anstellt. Gegen den Baum fahren - das geht ja noch. Es könnte genau so gut von Bankräubern als Fluchtauto benutzt werden, oder ein 12-jähriger macht damit eine Spritztour und fährt ein Kind tot :-(

Auch wenn du in dem Fall selbst der Geschädigte bist, trägst du eine große Mitverantwortung für die Folgen. Beim WLAN dürfte es nach meinem Rechtsverständnis nicht viel anders sein - siehe auch Marcus Kosek.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Balzhofna Olaf19 „Grobe Fahrlässigkeit“
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:-( Shit. *g*
Ist dann wohl doch nicht so leicht sich aus der Verantwortung zu quatschen.... Danke für die Antworten, obwohl es nicht mein Thread ist^^
Mfg

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idefix1968 Balzhofna „:- Shit. g Ist dann wohl doch nicht so leicht sich aus der Verantwortung zu...“
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@balzhofna: Hier findest Du wohl die von Dir gewünschte Rechtslage und Erläuterung...
http://www.recht-im-internet.de/themen/wlan.htm

Gruß, Henning

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Josef Wappler binjetzt30 „Hallo, um es vorweg zu sagen: du solltest wirklich nochmal scharf nachdenken, ob...“
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Danke Mike für diese Information.
Habe mir das ausgedruckt und werde mir das alles noch einmal in Ruhe durchlesen.
Werde wie gesagt erst einmal abwarten, was sich hier weiter entwickelt und dann melde ich mich natürlich, vielleicht ist es ja mehreren Leuten passiert, dass sie dieses Spiel gar nicht gezogen bzw. angeboten haben.
Bis bald, Luvgirl

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Andreas42 Josef Wappler „Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm“
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Um's nochmal klar zu sagen:

Diese Frage mit der Fülle an Antworten SCHREIT geradezu nach einer Rückmeldung!

Die ganze Mühe ist für den Arsch, wenn wir nicht erfahren, ob's was geholfen hat und wie es weitergeht. Leute, bitte denkt dran: soetwas kann auch anderen passieren - sollen die wirklich alle blind in die gleiche Falle laufen? Das Thema ist zu heiss um sich jetzt wortlos aus dem Staub zu machen.

Wir brauchen hier UNBEDINGT eine Rückmeldung! Und bitte nicht erst in zwei Jahren mit der kommentarlosen Bitte den Beitrag zu löschen (haben wir hier wirklich schon gehabt...)

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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Josef Wappler Andreas42 „Absetzen ist natürlich auch eine Lösung :-(“
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Hallo!
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde,aber ich musste erst mal die ganzen Info`s sortieren.
Also zunächst einmal lieben Dank für die superschnellen und supervielen Antworten.
ich habe Emule genutzt um mir Emergency Room und einige Updates runterzuladen, aber ich habe keien Spiele gezogen!!!!
Deswegen bin ich ja auch so geschockt über diesen Brief.
Habe mich jetzt dazu entschieden, erst mal zu warten, bis das Einschreiben kommt und dann werde ich von meinem Anwalt ein Schreiben formulieren lassen.
Auf gar keinen Fall werde ich so einfach diese 300 € zahlen, weil ich dieses Spiel halt gar nicht gezogen habe!
Trotzdem erst mal vielen Dank an alle und ich melde mich auf jeden Fall, wie die Sache ausgegangen ist!
Hat denn noch jemand das gleiche Schriftstück erhalten und ist sich auch sicher, dieses Global Storm nicht runtergeldaen zu haben?
Gruss an alle, Luvgirl

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binjetzt30 Josef Wappler „Hallo! Sorry, dass ich mich erst jetzt melde,aber ich musste erst mal die ganzen...“
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Hi,

ich gehe davon aus, dass da kein Einschreiben mehr kommt. Allenfalls ein weiterer Einschüchterungsversuch. In der Regel wird ein Anwalt, der davon ausgeht, im Recht zu sein (zumindest im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung) umgehend gerichtliche Schritte in die Wege leiten. Zum einen müßte er dies tun, um die Interessen seiner Mandantin hinreichend zu wahren (sonst könnte er evtl. selbst noch in Regress genommen werden) und (für viele Anwälte der viel wichtigere Grund) könnte man höhere Anwaltskosten geltend machen.

Wie gesagt, kommt da nichts gerichtliches dürfte alles weitere nur ein Versuch zum Abzocken sein. (vorausgesetzt, Du hast da wirklich nichts problembehaftetes getan).

Good luck, Mike

PS: danke für die Rückmeldung, halte uns bitte auf dem laufenden

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rill Josef Wappler „Hallo! Sorry, dass ich mich erst jetzt melde,aber ich musste erst mal die ganzen...“
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In den USA machten etliche Anzeigen der RIAA gegen P2P-Downloader Schlagzeilen, wo die Leute weder PC noch Internetanschluß besaßen ... der "Glaubwürdigkeit" solcher Massenanzeigen und Massenabmahnungen nicht gerade zuträglich!

rill

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Olaf19 rill „Bei Massen-"Aktionen" passieren auch massig Fehler ...“
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Hi Rill,

von derartigen Fehlern habe ich auch schon öfter gelesen ("80jährige Oma soll massig Heavy Metal gesaugt haben" etc.) - dass die Betroffenen allerdings überhaupt keine Technik dafür besitzen, ist allerdings mehr als heftig. Wie ist die RIAA denn dann überhaupt an deren Adressen gekommen? Wenn die keinen Internetprovider haben, ist ihre Adresse doch auch bei keinem Provider registriert, zumindest nicht in der Kundenkartei?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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