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Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm

Josef Wappler / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe heute den Brief von besagten Rae Schutt u. Waetke erhalten indem ich 300 € zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll.
Habe dieses spiel aber kuriserweise weder gezogen noch angeboten!
Was soll ich jetzt machen, habe nur frist bis zum 24 05!!!!
HILFE!!!!

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dirk42799 Josef Wappler „Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm“
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wenn Du vor Dir und Deinem Gewissen zu 100% sicher bist, daß Du die Dir zur Last gelegte Tat nicht begangen hast, also das konkret benannte Programm weder heruntergeladen noch angeboten hast, dann kann Dich das alles recht kalt lassen.

Nicht zuletzt die genannten Fristen scheinen mir eindeutig unwirksam:
davon ausgehend, daß der Brief heute angekommen ist und nur als einfacher Brief zugestellt wurde, nehme ich an, daß das Schreiben das Datum von gestern oder vergangenen Donnerstag/Freitag trägt.
Eine Frist bis zum 24.05.2006 wäre dann schon zu kurz bemessen und als solche unwirksam.

Mein Tip:
liegen lassen und nicht beachten, aber auf jeden Fall abheften und nicht wegwerfen!
Nicht selten sind solche Briefe Nepp.

Laß mich mal weiterraten:
da steht drin "zusammen mit Firma XY haben wir herausgefunden, daß Sie dieses oder jenes über edonkey & Co. geladen haben. Die Klage bei Gericht wurde bereits eingereicht, aber wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bleiben jetzt nur noch die zivilrechtlichen Dinge... (wie z. B. das Geld, das die wollen)"
Quizfrage: wenn Du Beteiligter eines Verfahrens wärst, glaubst Du, das zuständige Gericht würde Dir das dann nicht mitteilen? ;-)

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Abmahnwelle rill
wegen W-LAN ... Marcus Kosek
Grobe Fahrlässigkeit Olaf19