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News: Telekom 250.000 Euro Strafe angedroht

Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die miese Masche ist seit Jahren "normal" geworden. Auf Prospekten wird vorne groß mit "0 Euro" Kosten geworben. Dahinter kommt dann ein kleines Sternchen, das aufs Kleingedruckte verweist - und dort ist dann in der Regel Schluss mit kostenlos. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat die Telekom jetzt erfolgreich verklagt.

Hintergrund waren zwei Werbebroschüren der Telekom von 2005 in denen die Kosten in kaum lesbaren Kleingedruckten mit einer Schriftgröße von 4,5 Punkt vergraben waren. Das Bonner Landgericht verordnete der Telekom im Fall einer Zuwiderhandlung eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro.

Michael Nickles meint: Das Urteil ist zu milde, die Strafandrohung von 250.000 Euro ist ein Witz. Allerdings mal ein juristischer Schritt in die richtige Richtung. Neppereien mit vermeintlichen 0-Euro Angeboten gehören grundsätzlich verboten.

auch mir.. Indronil Ghosh
Conqueror Olaf19 „Ich finde, dass es sehr auf den Einzelfall ankommt. Bei den Werbeprospekten...“
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"nun ja, dann bestraft der Anbieter sich doch eigentlich selber, denn wer geht schon einen Vertrag ein, dessen Bedingungen er nicht nachlesen kann? *g*
Wieso haben die Verbraucherberatungen so viel Beschwerden am Hals, weil der gesunde Menschenverstand ausgeschaltet ist.

"Geiz ist geil"

Oder Spacebast