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News: Telekom 250.000 Euro Strafe angedroht

Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die miese Masche ist seit Jahren "normal" geworden. Auf Prospekten wird vorne groß mit "0 Euro" Kosten geworben. Dahinter kommt dann ein kleines Sternchen, das aufs Kleingedruckte verweist - und dort ist dann in der Regel Schluss mit kostenlos. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat die Telekom jetzt erfolgreich verklagt.

Hintergrund waren zwei Werbebroschüren der Telekom von 2005 in denen die Kosten in kaum lesbaren Kleingedruckten mit einer Schriftgröße von 4,5 Punkt vergraben waren. Das Bonner Landgericht verordnete der Telekom im Fall einer Zuwiderhandlung eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro.

Michael Nickles meint: Das Urteil ist zu milde, die Strafandrohung von 250.000 Euro ist ein Witz. Allerdings mal ein juristischer Schritt in die richtige Richtung. Neppereien mit vermeintlichen 0-Euro Angeboten gehören grundsätzlich verboten.

Indronil Ghosh Redaktion „Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung“
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.. mir fällt ein sehr gutes beispiel ein, nicht t-mobile, sondern XX
vor einigen wochen/ monaten wollte ich einen neuen telefonvertrag habe, also zu einem XX shop gewackelt mein anliegen vorgebracht und der HSM drückt mir einen flyer/ katalog in die hand, da steht alles drin.. auch alle telefone und optionen und weh ist der HSM.. ok- ich wieder nachhaus egewackelt und den flyer mal durchgesehen...
tolle telefone für ganz wenig kohle- das wa sich gesucht habe und auf den ersten blick auch recht transparente- dann die letzte seite-
blocksatz und minischrift in hellgrau-

den neuen vertrag habe ich bei einem hamburger kaffee dealer abgeschlossen- 0,15 cent die minute und SMS das gleiche. rund um die uhr und egal in welches netz, bei 8,95 euro GG. das kleingedruckte- gibt es nicht.


Oder Spacebast