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News: Telekom 250.000 Euro Strafe angedroht

Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die miese Masche ist seit Jahren "normal" geworden. Auf Prospekten wird vorne groß mit "0 Euro" Kosten geworben. Dahinter kommt dann ein kleines Sternchen, das aufs Kleingedruckte verweist - und dort ist dann in der Regel Schluss mit kostenlos. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat die Telekom jetzt erfolgreich verklagt.

Hintergrund waren zwei Werbebroschüren der Telekom von 2005 in denen die Kosten in kaum lesbaren Kleingedruckten mit einer Schriftgröße von 4,5 Punkt vergraben waren. Das Bonner Landgericht verordnete der Telekom im Fall einer Zuwiderhandlung eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro.

Michael Nickles meint: Das Urteil ist zu milde, die Strafandrohung von 250.000 Euro ist ein Witz. Allerdings mal ein juristischer Schritt in die richtige Richtung. Neppereien mit vermeintlichen 0-Euro Angeboten gehören grundsätzlich verboten.

auch mir.. Indronil Ghosh
SmallAl Redaktion „Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung“
Optionen

Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung, meiner Meinung nach sollte auch verboten werden mit 0 Euro zu werben bei einem monatlichen Mindestumsatz von 26 € ...

Auch verhasst bei mir:

4,95 Grundgebühr

In Wirklichkeit aber 14,90 - denn Mindestumsatz ist 9,95 ... zum erbrechen.

Oder Spacebast