Hallo!
Ich habe mir am Wochenende einen Samsung MP3 Player mit Festplatte für 250 Euro bei Amazon bestellt.
Dieser kam gestern an und gleich nach dem auspacken stellte ich fest das dieser schon benuzt wurde.Das heist die Kopfhörerkabel waren etwas verdrillt und die Treiber CD wurde aus der Papierhülle genommen.
Gut dachte ich mir, vielleicht war das Zubehör gebraucht aber es kommt noch besser.Die Festplatte war schon formatiert mit allen Ordnern.Der Akku war auch geladen.
Wer weiß was der Vorbesitzer mit dem Player gemacht hat.Ist er ihm schonmal runtergefallen usw.
Muß ich als Käufer das hinnehmen Retureware zu bekommen oder habe ich ein recht auf generelle Neuware???
Gruß
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Nein, die Verpackung bleibt nicht zu. Würdest Du einen Monitor oder einen Fernseher verkaufen, der Dir nur im Pappkarton präsentiert wird? Du hast zwar mit dem Zitat recht, das Fernabsatzgesetz wird so begründet, aber ausgepackt wird trotzdem. Bei einer Einbaukarte oder Festplatte mag Deine Ansicht zutreffen, die wird im Laden weder zum Test eingebaut, noch bringt angucken etwas. Aber die meisten Technischen Geräte wollen begutachtet werden, schließlich sind ja nicht nur die technischen Daten wichtig sondern auch Verarbeitung, Design, Klang- und Bildqualität. Und wenn der Verkäufer das entsprechende Gerät nicht ausgepackt auf der Palette hat, dann wird i.d.R. eines ausgepackt. Dein Einwand ist juristisch zwar nicht ganz von der Hand zu weisen, aber in der Realität umfaßt die Prüfung eines Kaufgegenstand auch den Test seiner technischen Funktionen!