Die Telefonflatrate ist da und schon gibt es Contentangebote wie
NDR 2 - Angela - Schicksalsjahre einer Kanzlerin (0931 663927 110).
Damit wird JEDES Telefon - auch Mobiltelefon - zum Empfangsgerät.
Richtig Sprengkraft gewinnt die Angelegenheit in Firmen. In Firmen wäre jedes einzelne Gerät extra GEZ-pflichtig!!
http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=21841&mode=print
Was nun, im juristischen GEZ-Dschungel?
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Die Mittellosigkeit ist kein Befreiungsgrund
Jein, "mittlelosigkeit" als befreiungsgrund steht nicht mit diesem wort drin.
"Mittellosigkeit" ergibt aber einen Anspruch auf sozialleistungen und sozialleistungsBEZUG ist befreiungstatbestand!
Wenn du allerdings keinen Antrag auf Sozialleistungen stellst (Unwissenheit/Scham ect.) dann bist du allerdings zahlungsverpflichtet! (auch wenn du kein Geld hast!)
Insoweit hast du also schon recht damit! :-)
Jein, "mittlelosigkeit" als befreiungsgrund steht nicht mit diesem wort drin.
"Mittellosigkeit" ergibt aber einen Anspruch auf sozialleistungen und sozialleistungsBEZUG ist befreiungstatbestand!
Wenn du allerdings keinen Antrag auf Sozialleistungen stellst (Unwissenheit/Scham ect.) dann bist du allerdings zahlungsverpflichtet! (auch wenn du kein Geld hast!)
Insoweit hast du also schon recht damit! :-)