Die Telefonflatrate ist da und schon gibt es Contentangebote wie
NDR 2 - Angela - Schicksalsjahre einer Kanzlerin (0931 663927 110).
Damit wird JEDES Telefon - auch Mobiltelefon - zum Empfangsgerät.
Richtig Sprengkraft gewinnt die Angelegenheit in Firmen. In Firmen wäre jedes einzelne Gerät extra GEZ-pflichtig!!
http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=21841&mode=print
Was nun, im juristischen GEZ-Dschungel?
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> da Gebühren finanzwissenschaftlich gesehen Abgaben sind, „die als Gegenleistung für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung zu entrichten sind"
Die Brockhaus-Definition ist natürlich richtig - etwas volkstümlicher ausgedrückt:
- bei Gebühren gibt es eine konkrete Gegenleistung (z.B. neuer Personalausweis),
- bei Abgaben hingegen nicht (z.B. neuer Gehsteig vor meinem Haus, den ich weder bestellt noch gewollt habe).
Dann ist der Begriff Gebühren in Verbindung mit Rundfunk aber ganz richtig, denn hier bekomme ich ja als Gegenleistung das Recht, Rundfunk empfangen zu dürfen. Problematisch ist nur, dass der Rundfunkempfang in Zukunft Menschen aufgezwungen werden soll, die ihn gar nicht wollen.
Etwa so, als würde mir der Staat täglich eine "Öffentlich-rechtliche Tageszeitung" einwerfen und Abo-Gebühren dafür eintreiben wollen - mit der scheinheiligen Begründung, ich hätte ja einen Briefkasten dafür bereit gehalten. Die nächste Stufe wäre dann eine Tabaksteuer für Passivraucher...
CU
Olaf