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Wann sind Massenmails "Junk-Mails"?

Jürgen932 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich würde gerne Massenmails versenden aber mein Provider - und neuerdings auch die meisten anderen Provider - läst mich nicht. Es lassen sich lediglich 20 Mails absenden, danach wird die Verbindung zum SMPT unterbrochen. Ich erhalte wöchentlich massenweise Werbepost in meinem Briefkasten - da kommt keiner auf die Idee, das zu verbieten udn ich wüßte auch nicht warum! Ich bin froh darüber, das ich über Angebote und neue Produkte kostenlos informniert werde. Was soll also dieser "Quarsch" im Internet Massenmails zu verhindern. Ich habe einen kleinen Verlag - und Massenmails zu versenden ist für mich eigentlich die einzige Art Werbung zu betreiben die ich mir leisten kann. Also Leute, dann last euch weiter von Bertelsmann und RTL berieseln - ab die noch eine paar Millionen mehr oder weniger verdienen spielt ja keine Rolle! Nur so einen kleinen Verlag, der herausgibt was den Leuten wirklich weiterhilft, den sollte man möglichst daran hindern sein unpopuläres wissen zu verbreiten. Ich bitte um Kommentrare

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@hulk gelöscht_137978
Crusty_der_Clown Jürgen932 „Zunächst einmal versende ich meine Massen-Mails nicht irgend jemand! Die E-Mail...“
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Moin,

die dir in Rechnung gestellten Anwaltskosten für eine strafbewährte Unterlassungserklärung liegen im Bereich von ca. EUR 350,- bis 500,-. Pro Stück, versteht sich. Ich weiß das leider aus eigener Erfahrung, da ein Volltrottel in unserer Firma entgegen aller Anweisungen letztens erst ausgerechnet Werbemails an Rechtsanwälte verschickt hat. Natürlich hat sich so ein Geier, der gleich als ersten Satz auf seiner Homepage einen Link gegen unerlaubte Werbe-E-Mails gesetzt hat, gleich drauf gestürzt - nun ja, bis zu einem gewissen Grad sogar verständlich: was ihn dennoch zum Geier macht, gehört jetzt hier nicht her.

Macht also schon etwa 35 bis 50 verkaufte Bücher pro Abmahnung. Wie viele da pro Mailingaktion folgen können (ob nun gar keine oder gleich von jedem fünfzigsten angeschriebenen), das wäre reine Kaffeesatzleserei, kann dich aber leicht in den finanziellen Ruin treiben.

Also, mal ganz ehrlich von Geschäftsmann zu Geschäftsmann. Laß es in deinem eigenen Interesse lieber sein und überleg dir eine andere Strategie, die bereits genannte Werbung in einem Newsletter oder von mir aus Bannerwerbung auf einschlägigen Websites oder bei Suchmaschinen nach der Eingabe von entsprechenden Suchbegriffen wären da schon zumindest aus rechtlicher Sicht wasserfest. Rechtlich abgedeckt ist lediglich der Versand an deine vorhandenen Kunden.

Du wirst früher oder später viel Lehrgeld bezahlen müssen, wenn du deine Werbung als E-Mail verschickst, glaub es mir.

Wie gesagt, aus einer Erfahrung sprechend
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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