Welche Rechtliche Grundlagen gibt es für den 1-Euro-Job?
Ist es rechtens, das nach Ablehnung des 1-Euro-Job das ALGII
einfach nicht weitergezahlt wird? Das ALGII stellt doch das Existenzminimum eines jeden Bundesbürgers dar!
Denn ich finde diese 1-Euro-Jobs sind eine Form der modernen Versklavung
und wiedersprechen den Europäischen Wettbewerbsrichtlinien
(lt. Art. 84 - 92 des EG-Vertrags).
Hoffe auf viele Infos...LG
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So gerechnet hast du Recht.
Ich treffe den Mann öffters wenn ich mit dem Hund spazieren gehe
und habe das bloß wiedergegeben was er mir gesagt hat.
Wenn ich ihn wieder treffe werde ich mal nachfragen wie der
JobAgent das gerechnet hat, würde mich selbst interessieren.
aldixx
