Welche Rechtliche Grundlagen gibt es für den 1-Euro-Job?
Ist es rechtens, das nach Ablehnung des 1-Euro-Job das ALGII
einfach nicht weitergezahlt wird? Das ALGII stellt doch das Existenzminimum eines jeden Bundesbürgers dar!
Denn ich finde diese 1-Euro-Jobs sind eine Form der modernen Versklavung
und wiedersprechen den Europäischen Wettbewerbsrichtlinien
(lt. Art. 84 - 92 des EG-Vertrags).
Hoffe auf viele Infos...LG
