Off Topic 20.333 Themen, 225.758 Beiträge

Hartz IV: rechtliche Grundlagen: 1 Euro Job

Anonym / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Welche Rechtliche Grundlagen gibt es für den 1-Euro-Job?
Ist es rechtens, das nach Ablehnung des 1-Euro-Job das ALGII
einfach nicht weitergezahlt wird? Das ALGII stellt doch das Existenzminimum eines jeden Bundesbürgers dar!
Denn ich finde diese 1-Euro-Jobs sind eine Form der modernen Versklavung
und wiedersprechen den Europäischen Wettbewerbsrichtlinien
(lt. Art. 84 - 92 des EG-Vertrags).

Hoffe auf viele Infos...LG

bei Antwort benachrichtigen
Anonym aldixx „Einen Bekannten von mir hat der Jobagent vorgerechnet: Die Summe der Stütze...“
Optionen

hmm..nach Adam Riese dürfte das wohl nicht hinhauen oder ist dieser Jobvermitller
ein mathematisches Genie? dann ist der von ihm bekleidete Posten nicht ganz das
Richtige für Ihn.

Einzelperson, 1-Euro-Job 126h/mtl. (6h/d), Mietzins ca. € 600 (45-50 qm, schon recht
hoch angesetzt)

EUR 345 Stütze
EUR 600 Miete
EUR 126 1-Euro-Job
Summe 1071,- / 126h = 8,50 EUR/h

Selbst mit Einrechnung der Kranken- (113 EUR), Rentenkasse (78 EUR),
Pflegeversicherung (13 EUR) als "Gehalt" würde man auf eine "Spitzenverdienst"
von 10,12 EUR/h kommen.

wer hat noch fragen? :-)

bei Antwort benachrichtigen