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Hartz IV: rechtliche Grundlagen: 1 Euro Job

Anonym / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Welche Rechtliche Grundlagen gibt es für den 1-Euro-Job?
Ist es rechtens, das nach Ablehnung des 1-Euro-Job das ALGII
einfach nicht weitergezahlt wird? Das ALGII stellt doch das Existenzminimum eines jeden Bundesbürgers dar!
Denn ich finde diese 1-Euro-Jobs sind eine Form der modernen Versklavung
und wiedersprechen den Europäischen Wettbewerbsrichtlinien
(lt. Art. 84 - 92 des EG-Vertrags).

Hoffe auf viele Infos...LG

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Anonym Nachtrag zu: „Hartz IV: rechtliche Grundlagen: 1 Euro Job“
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Was ist die Definition im Kontext des 1-Euro-Job "einer zumutbaren
Arbeit"?
Kann einem arbeitslosen Hochschulabsolventen/Ingenieur zugemutet
werden eine Arbeitstätigkeit in seinem Sektor zu finden, wenn er
gleichzeitig in öffentlichen Anlagen Unkraut jätet oder zur kommenden
Jahreszeit im Winterdienst arbeitet?
Welcher Personalchef würde einen solchen Jobsuchenden einstellen,
welcher solche Arbeiten durchführen muss, sich aus Zeitmangel nicht
vernünftig bewerben, privat um Weiterbildung bemühen kann, um für
"seinen" Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben?
Ist es nicht die Frage einer Desozialisierung niedere Arbeiten auf
Anordnung der AfA durchzuführen?
Wohlgemerkt: Es ist nicht eine Frage, dass ich gerne ALG II empfange,
wohl eher möchte ich in meinem Beruf arbeiten!

Hoffe auf viele Infos...LG

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