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Bundesverfassungsgericht: KEIN Recht auf Privatkopie!

J-G-W / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

das BVG hat in einem Urteil (Az. 1 BvR 2182/04) eine Beschwerde gegen kopiergeschützte Audio-CDs und DVD-Videos zwar nur wegen Nichteinhaltung des Instanzenweges zurückgewiesen, aber auch zu der Frage, ob es überhaupt ein einklagbares Recht auf eine Privatkopie (nach den GG oder UrhG) gibt Stellung genommen und dies zwar nicht ausdrücklich verneint (da sie hierzu überhaupt nicht gefragt waren), aber doch bezweifelt, dass dieses Recht nach dem GG existieren würde.
Schade drumm.


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63696

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bezog sich auf die kritik vom MK auf die deutschen und ihr allegemeines deintersse an kopiergeschützen datenträgeren.
kein mensch hat was dazu gesagt, der deutsche sagt nur dannw as wenn es an seinen geldbeutel geht. datenschutz, recht auf eine privatkopie (original CDs im auto??) um nur 2 beispiele zu nennen- sind ihm gleichgültig.
das er selber aber einschränkungen hinnehmen aufgrund desssen ist im egal. werbung, am telefon, per telefax, per brief und eMail.., unter umständen eine CD nicht mehr in einem autoradio hören zu können, oder nur die original CD, di orginal CD aber nicht mal mehr in seinem 8 jahre alen CD player.. es kostst ihn ja kein GELD- den nur wenn um seine kohle geht regt sich bei dem deutschen bürger etwas- sicherlich nicht alle- aber ein sehr großer teil der bevölkerung.

http://de.betterplace.org/projects/5500-lebensmittel-fur-kambodschanische-kinder
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