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Bundesverfassungsgericht: KEIN Recht auf Privatkopie!

J-G-W / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

das BVG hat in einem Urteil (Az. 1 BvR 2182/04) eine Beschwerde gegen kopiergeschützte Audio-CDs und DVD-Videos zwar nur wegen Nichteinhaltung des Instanzenweges zurückgewiesen, aber auch zu der Frage, ob es überhaupt ein einklagbares Recht auf eine Privatkopie (nach den GG oder UrhG) gibt Stellung genommen und dies zwar nicht ausdrücklich verneint (da sie hierzu überhaupt nicht gefragt waren), aber doch bezweifelt, dass dieses Recht nach dem GG existieren würde.
Schade drumm.


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63696

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Marcus Kosek J-G-W „Bundesverfassungsgericht: KEIN Recht auf Privatkopie!“
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Great Britain vs. Germany, dort haben die CD-Käufer den Verkaufern die Musik-CD solange um die Ohren gehauen, bis die Musikindustrie den Kopierschutz wieder rausgenommen hat.

In Deutschland lässt man sich so einen ober, doppel, riesen Mist einfach gefallen.
Wo sind wir denn, in Duckmäuser-Hausen?

Sollen wir uns am besten auch noch für das Dosenpfand, die MwSt.-Erhöhung, die Tabaksteuer-Erhöhhung, die LKW-Maut und die Preiskoppelung von Gas ans Öl bedanken?

Oder noch besser, wir bedanken uns dafür, dass die Politiker nur über die Senkung der Gaspreise nachdenken aber niemand den Energiekonzernen auf die Füsse tritt.

Armes Deutschland.

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

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