das BVG hat in einem Urteil (Az. 1 BvR 2182/04) eine Beschwerde gegen kopiergeschützte Audio-CDs und DVD-Videos zwar nur wegen Nichteinhaltung des Instanzenweges zurückgewiesen, aber auch zu der Frage, ob es überhaupt ein einklagbares Recht auf eine Privatkopie (nach den GG oder UrhG) gibt Stellung genommen und dies zwar nicht ausdrücklich verneint (da sie hierzu überhaupt nicht gefragt waren), aber doch bezweifelt, dass dieses Recht nach dem GG existieren würde.
Schade drumm.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63696
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Dem Grundgesetz nach??? Dummkäse!!! Natürlich nicht! Für SO einen Detail-Quatsch ist das Grundgesetz nicht zuständig. Und damit das Verfassungsgericht auch nicht. Das ist nur was für nachgeordnete Gesetzte, und die gehen das Verfassungsgericht i.d.R. nichts an.
"Recht auf Privatkopie" ein GRUNDRECHT - NEEEEEE AUCH, WAT´N BRÜÜÜÜÜLLLLLER!!!!! Japps Keuch Seitenstech
