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News: Kampf gegen Link-Verbote

Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. Juli 2005 entschieden, dass Heise.de im Rahmen eines Beitrags keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf, weil der Software anbietet, mit dem sich ein DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Die Berichterstattung über derlei Software ist zwar zulässig, das Setzen eines Links allerdings nicht.

Christian Persson, Chefredakteur von heise online: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten.

Aus diesem Grund wird der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das Link-Verbot einlegen.

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Herman Munster ThomasS „Sorry, dann hast du den Hintergrund der Beschwerde nicht verstanden. Hier geht...“
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´S is halt immer wieder dasselbe einseitige Geblubber: es geht erschreckend vielen, die Argumente wie dieses(Meinungsfreiheit) im Munde führen, im Grunde nicht ein Jota eines Jotas darum, diese "Meinungsfreiheit" zu stützen, sondern nur darum, exzessiv, aber straffrei zu kopieren. ZIEHE SICH DEN SCHUH AN, WEM ER PAßT!!! Erschreckend ist jedenfalls, daß stets in diesem Zusammenhang (Copyright und die Wege, drumherum zu kommen), so überaus erschreckend häufig jemand Kinderpornos ins Spiel bringt. PFUI! Dazwischen ist ja wohl eine Universum-weiter Unterschied! Einen größeren könnte es nicht geben! Oder ist man schon derartig degeneriert, daß man da keinen mehr zu sehen vermag?

Ein Link zu einer Seite, die das "AnyDVD-Problem" bespricht, wäre sinnvoll, aber der Link auf genau die Seite einer Firma und eines Produktes, das KEINEN ANDEREN SINN HAT als Kopierschutze zu umgehen, also dort Kopieren zu ermöglichen, wo es eigentlich nicht möglich bzw. erlaubt ist, kann auch nicht in Ordnung gehen. Wer so ein Programm sucht, das das kann, was AnyDVD kann, kommt so direkt zum Ziel, da hat die Industrie schon recht. Zwar kann man sich den Link auch mühelos googeln, aber, wie man ja bei den Fragen auf diesem Forum immer und immer wieder lesen kann, weiß kaum jemand, wie das geht. Ich will den SlySoft-Leuten nicht einen Hauch von illegalem Handeln vorwerfen, aber zu welchen Zwecken, könnte man denn AnyDVD legal einsetzten? CDs/DVDs, die aufgrund eines z.B. Kratzers usw. nicht vollständig ausgelesen werden können, sind auch mit dem besten AnyDVD aller Zeiten nicht auslesbar. OK, OK, es gibt Kopierschutze, die aufgrund von defekten Stellen auf dem Rohling nicht mir-nix-dir-nix auslesbar sind, AnyDVD kann da Wunder wirken, aber das ist dann ja wohl ein anderer Fall. Weil die Fehlerstellen vorsätzlich plaziert wurden, weil sie zu einem Kopierschutz dazugehören und keinen zufälligen Materialfehler darstellen.

Bevor der falsche Eindruck entsteht: ich verachte und verurteile Musik/Filmindustrie und die ihren hörige Arschlitik auf das Äußerste. Jedoch ist AnyDVD auch ohne die aktuelle Umsatzsicherungs-Gesetzgebung, die noch einen draufsetzt, nur zu Illegalem einsetzbar. Im Gegensatz zu anderen Produkten von SlySoft, CloneDVD z.B., das man auch ausgesucht leicht zu vollkommen legalen Zwecken einsetzten kann, dürfte das bei AnyDVD schwer fallen.

Presse/Meinungsfreiheit ist ein derartig hohes Gut, daß man es auf gar keinen Fall mit etwas derartig Nichtigem wie "AnyDVD" vermurksen darf!!! Sonst könnte es Industrie-Aktivisten einfallen, einen Zusammenhang herzustellen zwischen "Presse/Meinungsfreiheit" und "da gehts es immer NUR um illegale Sachen" und die ihnen hörige Arschlitik dahingehend zu beeinflussen. Wie wir ja an der aktuellen und kommenden Copyright-Gesetzgebung sehen, parieren die aufs Wort.

Selbstverständlich wünsche ich dem Heise-Verlag sehr viel Glück bei diesem Vorhaben!

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